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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Selbst wenn es eine schriftliche Patientenverfügung gibt, wird die oft von den behandelnden Ärzten als „nicht konkret genug“ abgelehnt. Es ist in unserer Gesellschaft einfach nicht üblich, dass todkranke Menschen einfach sterben dürfen, ohne dass man noch alles an Medikamenten und Blutprodukten in sie reinlaufen lässt. SAPV- und Hospiz-Plätze sind in manchen Gegenden selten zu bekommen und dass ein Mensch zu Hause einfach stirbt, das können die meisten Angehörigen nicht mal denken. Wer Rettungsdiensterfahrung hat, kennt diese Pseudo-Notrufe, weil die Omma, die morgens zum Sterben nach Hause entlassen wurde, plötzlich tatsächlich wagt zu sterben und DAS geht in häuslicher Umgebung nun wirklich nicht.
    Es wird Zeit, dass solche Dinge im Medizinstudium mal ordentlich gelehrt werden. Todkranke Patienten sterben und wenn man entscheidet, dass die Prognose so infaust ist, dann sollte man entsprechende Maßnahmen treffen, um dem Patienten zu helfen, ohne Schmerzen, Luftnot, Panik etc. zu gehen.

    Der Kollege mit dem Nazi-Spruch müsste sich allerdings wohl Nachhilfe in Geschichte holen. Zwischen „wir lassen einen Menschen in Frieden und mit gutem Support (also ohne Schmerzen etc.) sterben“ und „wir bringen unwertes Leben aktiv oder durch bewusstes Unterlassen um die Ecke“ ist dann doch ein klitzekleiner Unterschied. Aber gut, mit einem Nazi-Spruch diskreditiert man sich ja in jeder Diskussion.

    Deswegen: Allen Angehörigen eine möglichst konkret ausformulierte Patientenverfügung ans Herz legen und dafür sorgen, dass diese entweder immer in der Hand- oder Brieftasche oder in der Wohnung greifbar ist. Und alle Angehörigen müssen über den expliziten Wunsch des Patienten informiert sein.
    Danke für den Beitrag. Das wird an vielen Fakultäten so gelehrt, nur es findet dann keine praktische Anwendung. Wenn man die Palliativmedizinvorlesung und -seminare besucht, dann hört man genau das und wenn man dann Assi in der Inneren irgendwo ist, macht man genau das Gegenteil.
    Und es gibt auch mit SAPV-versorgte Patienten, die dann doch noch den Weg in die Klinik, da sie sich der Bedeutung der SAPV-Versorgung nicht so ganz bewusst waren.

    Wir hatten Patientenverfügungen, wodrin stand "die letzten Krankenhausaufenthalte unserer Mutter (nicht mehr ansprechbar, dement) haben keine Verbesserung gebracht, wir möchten nicht mehr das sie in ein Krankenhaus gebracht wird"
    -->Die Patientin verschlechtert sich im Pflegeheim-->Rettungsdienst gerufen und schon ist die Patienten offensichtlich gegen ihren Willen im Krankenhaus mit Pneumonie und erhält ihre i.v. Antibiose.

    90% aller Menschen in Deutschland stirbt in Krankenhaus. Die Krankenhäuser sehen das womöglich als Einnahmequelle und haben kein Interesse an Veränderung. Sprich pekuniäre Gründe. Also 24h Aufenhtaltszeit immer gewährleisten.



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  2. #12
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Panik3 Beitrag anzeigen
    Daraufhin wurde mir eine "gefährliche Einstellung" vorgeworfen und ich gefragt, ob ich ein Nazi sei (wirklich!!!). Weil meine Denkweise sei die Denkweise der Nationalsozialisten gewesen.

    Jetzt frage ich mich: Ist meine Denkweise wirklich so falsch? Ist es wirklich so, dass jeder Patient Maximaltherapie bekommt, und wenn sie noch so perspektivlos ist?
    Ich verstehe es gerade wirklich nicht.
    Hehe, das Problem hatte ich mal mit meinem Englisch-LK-Lehrer, der als Klausurfrage unsere Meinung zum Thema "Sterbehilfe" wissen wollte. Blöd, dass ihm meine Meinung nicht gepasst hat, er hat meine Klausur dann mit 4 Punkte bewertet (Abinoten-relevant) und ich hab ihn hinterher gefragt, warum er denn nach UNSERER Meinung fragt, wenn nur seine die richtige ist. Da kam dann auch das Nazi-Argument.

    Aber genau das ist der Grund, warum ich mich in der Intensivmedizin nie wirklich wohl gefühlt habe. Patienten, die meiner Meinung nach einfach nur tot waren, mussten noch tage- und teils wochenlang weiter durchgeschleppt werden, bis sie dann doch sterben durften, ohne jemals wieder das Bewusstsein erlangt zu haben.

    Ich könnte hier jetzt mindestens 10 Patientenbeispiele erzählen, eins trauriger als das nächste. Aber Fazit war für mich dann einfach, dass ich nun eine Stelle in der Anästhesie ohne größeren Kontakt zur Intensivmedizin habe. Ich konnte mich mit den Ethikvorstellungen vieler meiner Kollegen nicht anfreunden.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Tramaldol
    Wir hatten Patientenverfügungen, wodrin stand "die letzten Krankenhausaufenthalte unserer Mutter (nicht mehr ansprechbar, dement) haben keine Verbesserung gebracht, wir möchten nicht mehr das sie in ein Krankenhaus gebracht wird"
    -->Die Patientin verschlechtert sich im Pflegeheim-->Rettungsdienst gerufen und schon ist die Patienten offensichtlich gegen ihren Willen im Krankenhaus mit Pneumonie und erhält ihre i.v. Antibiose.
    Eine gültige Patientenverfügung ist es aber nur, wenn der/die Patient:in sie selbst in einwilligungsfähigem Zustand verfasst hat.

    Die Formulierung: "die letzten Krankenhausaufenthalte unserer Mutter..." lässt darauf schließen, dass es zwar der Wille der Angehörigen, aber nicht notwendigerweise der Patientin war.
    Und genau so ein Dokument ist dann eben keine Patientenverfügung und hat dann auch keine rechtlich bindende Wirkung (im Gegensatz zu einer selbstverfassten PV)
    Das ist dann schon ein Problem.

    Allerdings: Wenn der Patientenwille nicht klar bestimmbar ist, muss nach dem mutmaßlichen Patientenwillen gehandelt werden. Das heißt auch, dass dann ggf. die Angehörigen anzuhören sind.

    Für mich zeigt dieses Beispiel aber einen weiteren Grund für Überversorgung: Vielfach sind Pflegeheime [aber auch Angehörige die zuhause pflegen] mit Sterbenden einfach überfordert.
    Bringt einem ja keiner bei. Wird in unserer Gesellschaft auch nicht mehr drüber gesprochen.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  4. #14
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Ober-Unarzt
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    Es gibt ja seit diesem Jahr das "Ehegattennotvertretungsrecht" (Deutschland - deine Bürokratiewortmonster), was im Notfall auch greift.
    Muss natürlich erstmal in der Klinik bei den Ärzten und der Bevölkerung ankommen.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    Es gibt ja seit diesem Jahr das "Ehegattennotvertretungsrecht" (Deutschland - deine Bürokratiewortmonster), was im Notfall auch greift.
    Muss natürlich erstmal in der Klinik bei den Ärzten und der Bevölkerung ankommen.
    Das ist korrekt, wichtig dazu zu wissen ist aber, dass eine gültige Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht Vorrang vor dem Ehegattennotvertretungsrecht haben.
    Heißt: Gibt es eine gültige PV, die sich auf die Behandlungssituation bezieht, geht diese immer vor und der Ehepartner kann diese nicht überstimmen.
    Gibt es eine Vorsorgevollmacht geht diese ebenfalls vor. Der Ehegatte hat das Recht zur Notvertretung nur, wenn nichts anderes verfügt ist.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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