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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    @TE:

    Die untergriffigen Antworten der Ärzte sind hochgradig unprofessionell und zeigen IMHO, dass sie dieses Thema sehr unangenehm finden. Um zu vermeiden, sich inhaltlich mit dem, woran sie sich gewöhnt haben, und damit möglicherweise verbundenen moralischen Konflikten, auseinanderzusetzen, pflaumen sie dich an, obwohl es eigentlich ihre Aufgabe wäre, dein Interesse und deine Fragen wertzuschätzen und sich inhaltlich mit letzteren auseinanderzusetzen. Ihre innere Unsicherheit wurde also in Aggression umgewandelt und gegen dich gerichtet. Psychodynamisch ganz interessant - und schade, dass erfahrene Ärzte so unprofessionell (re-)agieren und sich so wenig um die Ausbildung kümmern.



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  2. #17
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    Ich habe Übertherapie bei infausten Prognosen als "einfache" Option erlebt. Es spart Zeit, Nerven und tiefgründige Gespräche einfach eine i.v. Antibiose zu beginnen als zu versuchen eine Patientenverfügung zu erheben, mit Angehörigen und Pflegepersonal zu kommunizieren.



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  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Kommt auch oft genug in chirurgisch verwandten Fächern vor. Ist also keine Besonderheit der inneren Medizin



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  4. #19
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Eine gültige Patientenverfügung ist es aber nur, wenn der/die Patient:in sie selbst in einwilligungsfähigem Zustand verfasst hat.

    Die Formulierung: "die letzten Krankenhausaufenthalte unserer Mutter..." lässt darauf schließen, dass es zwar der Wille der Angehörigen, aber nicht notwendigerweise der Patientin war.
    Und genau so ein Dokument ist dann eben keine Patientenverfügung und hat dann auch keine rechtlich bindende Wirkung (im Gegensatz zu einer selbstverfassten PV)
    Die Angehörigen haben eine Vorsorgevollmacht, die Patientin ist vollkommen dement und nicht ansprechbar. Das bedeutet: Du kannst nicht mit ihr reden. Die Augen öffnet sie maximal bei Schmerzreiz.
    Und du möchtest tatsächlich hier Maximaltherapie.

    Das ist schon ein Problem.


    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Allerdings: Wenn der Patientenwille nicht klar bestimmbar ist, muss nach dem mutmaßlichen Patientenwillen gehandelt werden. Das heißt auch, dass dann ggf. die Angehörigen anzuhören sind.
    Das ist hier offensichtlich erfolgt.

    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Für mich zeigt dieses Beispiel aber einen weiteren Grund für Überversorgung: Vielfach sind Pflegeheime [aber auch Angehörige die zuhause pflegen] mit Sterbenden einfach überfordert.
    Bringt einem ja keiner bei. Wird in unserer Gesellschaft auch nicht mehr drüber gesprochen.

    Die haben jetzt ihre schönen Prämien und Gehaltserhöhungen bekommen. Da sollte sowas schon besser laufen. In einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus begegnet einem der Tod nicht nur 1x im Jahr. Erschreckend, dass die Diskussionen und der offene Umgang damit zwar auf der Palliativstation oder der Palliativmedizinvorlesung/Fortbildung Zusatzbezeichnung Palliativmedizin (mit der sich zahlreiche Personen schmücken) propagiert wird, im Alltag jedoch das komplette Gegenteil der Standard ist. Und da muss man nur von der Palliativstation eine Abteilung weitergehen in der Uniklinik. Da muss man nicht in die Peripherie erst fahren.



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  5. #20
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    Zitat Zitat von Tigga Beitrag anzeigen
    Ich habe Übertherapie bei infausten Prognosen als "einfache" Option erlebt. Es spart Zeit, Nerven und tiefgründige Gespräche einfach eine i.v. Antibiose zu beginnen als zu versuchen eine Patientenverfügung zu erheben, mit Angehörigen und Pflegepersonal zu kommunizieren.
    Gerade wenn man einen Patienten am besten ohne Angehörige, den man das erst Mal sieht vorgesetzt bekommt an der Notaufnahme. Das ist das dünnste Brett.
    Eine einfache i.v. Antibiose ist auch nochmal ein anderes Kaliber als 8 EKs, FFP ggfs. Intensivbett.



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