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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Wenn unsere hochkompetenten Politiker ohne Studienabschluss schon am Werk sind, können sie doch auch gleich eine Zusatzsteuer für Ärzte einführen. Für können doch locker noch 50% unseres Gehaltes zusätzlich abgeben. Soziale Verpflichtung und so!



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  2. #22
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    Ich kann evtl. auch etwas weiterhelfen:

    - Ich habe vor einiger Zeit meinen regulären Klinikjob gekündigt, um für ein medizinisches Industrie-Unternehmen zu arbeiten (lange Geschichte, ist wieder anders - teilweise).
    - Vorher habe ich regulär in die bay. Ärztekammer und das bay. Versorgungswerk gezahlt (DRV befreit).

    Dann ging ein bisschen der Ärger los:

    - Sitz des Unternehmens formal in BaWü. Mein Wohnort in Bayern, Tätigkeit vorwiegend Homeoffice.
    - Bay. Ärztekammer meint, ich kann nicht bei ihnen Mitglied sein (weil Hauptbeschäftigung BaWü), BaWü meinte das Gegenteil, weil Arbeitsort mein Wohnort sei.
    - Bay. Ärzteversorgung wollte auch Probleme machen, weil ich ja nicht mehr ärztlich tätig sei...und ich mich ja in BaWü anmelden müsse.
    - Die Beiträge konnten aber NICHT übergeleitet werden, weil > 60 Monate bereits eingezahlt oder so ähnlich. Es gibt eine Mindest- und eine Höchstdauer. Die Beiträge ruhen dann und man würde im neuen VW bei 0 anfangen einzuzahlen.

    Ende vom Lied:
    - Sehr wohl ärztlich tätig, da in der Satzung der Versorgungswerke sehr wohl "ärztliche Tätigkeit" auch in Industrie, Forschung oder Wissenschaft stattfinden kann, solange man Wissen aus dem Studium etc. anwendet. Also weiter regulär in der Ärzteversorgung Mitglied.
    - in der bay. LÄK 10% günstigerer Beitrag, weil nicht mehr am Patienten tätig.
    - Neue Befreiung von der DRV.
    - Es bedurfte einer schriftlichen Bestätigung vom Arbeitgeber, dass es sich um eine "ärztliche Tätigkeit" handelt (seufz).
    - Arbeitgeber konnte nicht direkt Beiträge mit der Lohnabrechnung an die Ärzteversorgung abführen, sondern hat mir alles ausgezahlt und ich habe den AG-Anteil jeden Monat per Dauerauftrag an die ÄV überwiesen.

    so war das.
    Hey Jukka, danke für deine ausführliche Antwort, die ich erst jetzt lese, da das Thema für mich wieder aktuell wird - sehr interessant.

    "Sehr wohl ärztlich tätig":
    Genau : Die(...) ‚Ausübung des ärztlichen Berufs‘ ist(...) weit und umfasst nicht nur den typischen Kernbereich ärztlichen Handelns, sondern grundsätzlich ebenso eine Tätigkeit beispielsweise in Lehre und Forschung, in Wirtschaft und Industrie, in der Verwaltung, (...).


    "- in der bay. LÄK 10% günstigerer Beitrag, weil nicht mehr am Patienten tätig."

    Zumindest etwas. Mein Plan war es, die LAEK komplett zu umschiffen. Eine Aufnahme in das bayrische Versorgungswerk ist allerdings auf Nachfrage bei der Versorgungskammer Bayern nur bei ärztlicher Tätigkeit möglich (muss man so im Meldebogen angeben).
    Sobald man aber per Definition in einem Bundesland ärztlich tätig ist, ist man auch verpflichtet sich bei der LAEK zu melden.
    Wie es aussieht, wenn man diese Meldung aktiv vergisst weiss ich nicht. In Sachsen bspw. prüft das Versorgungswerk proaktiv die gültige Mitgliedschaft in der Ärztekammer.
    Um Diskussionen über die Daseinsberechtigung der LAEK vorzubeugen: Ich persönlich habe mit der/den LAEK bisher ausschließlich schlechte Erfahrungen gemacht, und empfinde sowohl die Pflichtmitgliedschaft als auch die horrenden Beiträge als Zumutung. Das kann jeder gerne anders sehen.



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  3. #23
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