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  1. #1
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    Hallo,

    ist man in dieser Zeit von insgesamt 3 Wochen als krank geschrieben? Und wird diese Zeit für die Weiterbildung angerechnet?

    Vielen Dank im voraus



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Hallo,

    Du gibst wenig Informationen. Bei einer Kur ist man nicht automatisch krankgeschrieben.
    Ist die Kur ambulant oder stationär in einer Einrichtung?
    Ich würde denken, dass Du Urlaub nehmen musst, wenn es um dein Kind geht.


    Fehltage im üblichen Rahmen werden weder im Arbeitszeugnis noch im Weiterbildungszeugnis angegeben, sollten also kein Problem sein. Was der übliche Rahmen ist, entscheidet dein Weiterbilder. Generell sollte alles <6 Wochen kein Problem sein.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
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    Ich gehe davon aus, dass die Aufenthaltsbescheinigung wie auch bei einem Krankenhausaufenthalt als AU zählt, diese kannst du dann bei deinem Arbeitgeber einreichen. Die Mutter- Kind Kur wird ja über die Krankenkasse beantragt, ruf da sonst einfach an, die können dir das sicherlich beantworten.

    Edit: Es gilt die Lohnfortzahlung (die dauert ja idR 3 Wochen). Was du bei deinem Arbeitgeber einreichen musst wird dir sicherlich mitgeteilt (Bewilligungsbescheid KK, Aufnahme Klinik)



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  4. #4
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    Auszug aus §10 BurlG (Bundesurlaubsgesetz)

    "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes nach den Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht."

    Du bist weder krank, noch musst du Urlaub nehmen. Bist halt in der Kur. Der Arbeitgeber darf es dir auch nicht verbieten.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Lakemond

    Auszug aus §10 BurlG (Bundesurlaubsgesetz)

    "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes nach den Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht."

    Du bist weder krank, noch musst du Urlaub nehmen. Bist halt in der Kur. Der Arbeitgeber darf es dir auch nicht verbieten.
    Nicht in jedem Fall:

    Beschäftigte, die eine ambulante Vorsorgekur machen möchten und Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben nicht in jedem Fall Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen daher gegebenenfalls Urlaub nehmen, um die Kur durchführen zu können. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch sind, dass die Maßnahme vom Sozialleistungsträger, zum Beispiel der Krankenkasse, bewilligt worden ist, in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gemäß § 107 Abs. 2 SGB V durchgeführt wird und keinen urlaubsähnlichen Charakter hat. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne der Vorschrift sind Einrichtungen, die der stationären Behandlung der Patienten dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (Rehabilitation). Die Einrichtungen müssen darauf ausgerichtet sein, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen. Sie müssen ferner fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung stehen.

    Quelle: https://www.dbb.de/arbeitnehmende/re...lante-kur.html
    Ich würde es im Zweifel aber erstmal versuchen, die Kur beim AG melden, und um eine Bestätigung und Freistellung unter Lohnfortzahlung bitten.
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