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  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin. Hier sind 12 Monate stationäre Akutversorgung gefordert. Meine Frage ist, ob unregelmäßige Einsätze in der internistischen Notaufnahme im Rahmen der stationären Weiterbildung hier abzuziehen sind oder mit eingerechnet werden können?

    Ich würde mich sehr freuen, falls ihr mir hier weiterhelfen könntet



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  2. #2
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    Hallo Kugelfisch, am Ende zählt vor allem das, was in deinem Zeugnis steht. Meiner Erfahrung nach ist es der Ärztekammer "wurscht" , was in der Realität passiert ist, hauptsache die Form des Weiterbildunsgzeugnisses (und die Befugnis von demjenigen, der es unterschreibt!) ist passend.
    Bist du denn jetzt in der Inneren angestellt? Welche Befugnis liegt vor?
    Wenn da also steht, dass du in der Inneren Medizin gearbeitet hast unter einem entsprechenden anerkannten Weiterbilder, ist es denen idR egal auf welcher Station etc. Abziehen kann ich mir kaum vorstellen-akuter als eine internistische Notaufnahme geht es ja eigentlich nicht ;) Im Zweifel schriftlich von der Ärztekammer bestätigen lassen.
    Viele Grüße



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  3. #3
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    Vielen Dank für deine Antwort, Speranza100. Ich bin aktuell in der allgemeinen Inneren angestellt und es müsste eine normale Weiterbildungsbefugnis dafür vorliegen. Wir rotieren eigentlich jede Woche zwischen den verschiedenen Stationen un der ZNA. Dann sollte es wohl klappen, dass ich genau nach den 12 Monaten weiterziehe.



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  4. #4
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    Innere Medizin stationär kann man auch in Rehakliniken machen. Falls du örtlich flexibel bist würde es sich sicher lohnen, die Weiterbildungsordnungen aller Bundesländer durchzuschauen, vielleicht gibt es eins wo das Wort "akut" in Bezug auf die Innerezeit nicht enthalten ist.



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  5. #5
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    Cave: die WBO wurde in den meisten Bundesländern geändert. Nun ist "akut-stationär" gefordert. Daher zählt weder ZNA noch Reha für die Zeiten. Wenn man was falsches Bescheinigt bekommt passt es vllt tdem, siehe erster Kommentar



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