Dabei mal grade nachgefragt zur KVdR:
Ich habe mehr als 5 Beitragsjahre in der DRV und damit einen RV-Anspruch. Seit ich ärztlich tätig bin, bin ich entsprechend im Versorgungswerk und erhalte (Stand Regeln von heute) irgendwann meine Rente aus Berufstätigkeit hauptsächlich aus dem Versorgungswerk plus eben ein bisschen aus der DRV.
Ist der Anspruch auf Mitgliedschaft in der KVdR absolut oder relativ? Also: Rentenanspruch durch 60+ Beitragsmonate = volle KVdR-Mitgliedschaft oder nur anteilig? Besteht da ein Anspruch auf Familienversicherung einer Ehefrau, die Ärztin ist, gesetzlich versichert aber nicht DRV-rentenberechtigt?
War und bleibe gesetzlich krankenversichert.