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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    31.10.2002
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    köln
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    Assistenzarzt Innere
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    38
    Hallo, wer kennt sich mit dem fortbildungsmodus für aips aus?
    habe in nrw studiert und auch meine teilapprobation dort beantragt, arbeite jetzt aber in rlp. in rlp gibt es 4 pflichtveranstaltungen für aip, gibts das auch in nrw? und wieviele fortbildungspunkte muss man haben (pro jahr oder in der gesamten aip zeit)
    und dann die frage, die bestimmt keiner beantworten kann, wie ändert sich alles zum 01.10.2004.....

    danke schonmal für die antworten !!!

    der stefkoch



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  2. #2
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
    25.03.2002
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    1.338
    Hallo,
    bisher brauchte man in NRW insgesamt 6 Fortbildungen in der AiP-Zeit machen(keine Punkte, Hauptsache es steht drauf "AIP-anerkannt" nach §34c oder so....)
    wie das nach dem 1.10. wird weiß warscheinlich noch niemand



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  3. #3
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    20.08.2001
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    Hannover, Münster (München, Basel)
    Semester:
    Ex-AIP-Flüchtling (Schweiz)
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    2.983
    Hm... und was ist mit Ausländern?

    "Mary" airmaria
    Ruhe bewahren, wenn Ruhe verloren: Ruhe wiederfinden!





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  4. #4
    Der mit dem Elch tanzt
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    15.06.2002
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    Arzt
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    224
    Mmmh gute Frage das mit der AIP-Fortbildung für die Ausländer
    Die im LPA in B-W meinten nach telephonischer Anfrage, daß man auch als Ausländer diese 6 Dinger à 1,5 Stunden braucht & das man es natürlich nicht verlangen könnte, dafür nach D zu reisen, sondern die auch Fortblildungen aus dem Ausland erkennen würden, so die für's AIP geeignet seien (hä hä ...). Auf die Frage, wie ich denn wüsste, ob & ws annerkannt würde meinten die dann daß ich mir halt von Klinikchef die Fortbildungen, bzw vom entsprechenden Kursreferenten die Teilnahme bestätigen lassen sollte & dann würde das schon gehen - kann einer dazu mehr sagen ?!? Wäre klasse !

    Kolja



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