Hallo zusammen,

ich bin Assistenzarzt in der Anästhesie und habe mich nach Jahren des gelegentlichen Mitlesens registriert.

Und zwar wäre ich um Hilfe zu einer juristisch-medizinischen Fragestellung sehr dankbar, auch für Tipps, wie ich mich diesbezüglich weiterbilden und besser informieren kann:

Was ist die Pflichtbesetzung eines Aufwachraumes? Und gibt es so etwas in rechtlich verbindlicher Form überhaupt?

Das entsprechende Papier der DGAI zusammen mit dem BDA ist mir bekannt ( Überwachung nach Anästhesieverfahren ), ebenso die "Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulanter Anästhesie" ( Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie ), die das Thema ja auch anreißt.

Wie sind solche "Empfehlungen" bzw. "Vereinbarungen" rechtlich zu bewerten? Ist irgendwo ein Stellenschlüssel offiziell festgelegt?

Herzlichen Dank schon einmal!