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Zitat von
https://www.aekno.de/aerzte/fortbildung/fortbildungspunktekonto/faqs-zur-fortbildungsverpflichtung
3. Wie ändert sich mein Nachweiszeitraum, wenn ich im Krankenhaus tätig bin und im Laufe meines Fünfjahreszeitraums eine Ermächtigung erlange?
Wechselt ein Facharzt aus dem Krankenhaus in eine eigene Praxis beziehungsweise wird als Angestellter Facharzt in einer Praxis / in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig, wird ein komplett neuer Zeitraum von der zuständigen KV definiert. Dieser beginnt in den meisten Fällen mit dem Datum der Kassenzulassung. Alle bisher erworbenen Punkte sind nicht mehr berücksichtigungsfähig.
Das irritiert mich gerade etwas.....
Ich habe im September 2014 meine FA Anästhesie gemacht und arbeite seit Mai 2023 in einer Anästhesie-Praxis mit nem halben KV-Sitz. Mit dem Krankenhaus, in dem ich meine Arbeitsleistung erbringe, habe ich keinen Vertrag.
Ich war natürlich die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich im September 2024 nachweisen muss.
Verstehe ich das richtig, dass mir dreieinhalb Jahre gesammelte Punkte verfallen?