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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Das wird Tags genau angerechnet meine Wissen nach.
    Wenn du am 15 März aufhörst, sind das 2 Jahren, 1 Monat und 1 Tag



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  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    Ich glaube es wird auf den Tag genau gerechnet. Gerüchteweise gibt es sogar LÄK die entsprechende Rechner nutzen. Weiß aber noch nicht mehr wo ich das gelesen habe.



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  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Malra Beitrag anzeigen
    Das wird Tags genau angerechnet meine Wissen nach.
    Wenn du am 15 März aufhörst, sind das 2 Jahren, 1 Monat und 1 Tag
    Eben genau nicht. 14.2.22 bis 14.2.24 sind ja schon 2 Jahre + 1 Tag. 15.3. sind 2 Jahre + 1 Monat + 2 Tage.
    Aber nochmal: nur wenn das Datum im Zeugnis nicht der 15.3. sondern später ist, denn sonst könnte man dir ja unterstellen dass du an dem Tag nicht mehr gearbeitet hast...
    Zitat Zitat von Bender B. Rodriguez Beitrag anzeigen
    Ich glaube es wird auf den Tag genau gerechnet. Gerüchteweise gibt es sogar LÄK die entsprechende Rechner nutzen. Weiß aber noch nicht mehr wo ich das gelesen habe.
    Bei der BLÄK gab es das zumindest vor vielen Jahren...
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #19
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    Bei mir (Blaek) hatten die nach Mutterschutz und Elternzeit wirklich die Tage mir ausgerechnet, die ich noch arbeiten muss (bin aber auch danach nicht mit 100% wieder gekommen, da wurde es etwas krummen).
    Also wirklich am Besten bei der zuständigen Kammer anrufen und nachfragen.
    Und ja das Datum des Zeugnisses darf frühestens auf den letzten Arbeitstag datiert sein.



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