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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Im Zweifelsfall kann es hier auch gerne abweichende Vorgehensweisen zwischen den unterschiedlichen Ärztekammern geben. Wie so oft kann dir also nur deine zuständige LÄK eine verbindliche Antwort auf deine Frage geben.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Croin Beitrag anzeigen
    Diese werden in meinem Fach überhaupt nicht durchgeführt.
    In deinem Fach schon, in deinem Haus halt nicht.

    Das gibt es ja beispielsweise bei Viszeralchirurgen und deren Verpflichtung Endoskopie zu machen. Oder bei Chirurgen allgemein die auf die Intensivstationen müssen. In vielen Häusern machen die Endoskopien inzwischen nur noch die Gastroenterologen und die operativen Intensivstationen werden zunehmend von Anästhesisten geführt.

    Für Letzteres gibt es sogar vorgesehene Rotationen in der Weiterbildungsbefugnis. Also da steht dann zum Beispiel drin dass der CA Viszeral die WBB hat mit der Nebenbestimmung dass die Intensivzeit unter dem CA Anästhesie abzuleisten ist. Und in manchen WBB stehen auch so Dinge z.B. über die Endoskopie drin. Wenn das in dem Haus hingegen gar nicht angeboten wird wird es ein wenig komplexer...
    Zitat Zitat von Croin Beitrag anzeigen
    Wie kann man diese Richtzahlen überhaupt erreichen? Darf ich mir mein Katalog auch von einer anderen Fachrichtung bestätigen (die auch wirklich diese Eingriffe durchführt...) lassen? Oder ist das nicht erlaubt?
    Die Frage ist zunächst was dein Chef bei der Beantragung der WBB angegeben hat. Hat er angegeben dass das unter ihm durchgeführt wird, dass das in dem Haus unter einem anderen WBB durchgeführt wird oder dass das in dem Haus gar nicht durchgeführt wird. Wenn du das weißt hast du schon mal den Großteil der Miete. Fall 1 und 2 sind dann ja easy, es unterschreibt der der die WBB dafür hat. Im Fall 3 würde ich mir überlegen zu wechseln oder bei der LÄK nachzufragen ob die eine Hospitation akzeptieren.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    So richtig verstanden habe ich aber nicht das nicht ob folgendes möglich ist:
    In meinem Fach darf ich 1 Jahr fachfremd absolvieren, wenn ich in diesem Jahr dann die notwendigen OPs etz durchführe, kann man es dann anrechnen oder nicht?

    Es fehlt mir das Verständnis ob eine andere Fachrichtung (welche eig. passender ist) Inhalte aus dem FA Katolog einer anderen Fachrichtung bestätigen darf.

    Vielen Dank!

    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    In deinem Fach schon, in deinem Haus halt nicht.
    Für Letzteres gibt es sogar vorgesehene Rotationen in der Weiterbildungsbefugnis. Also da steht dann zum Beispiel drin dass der CA Viszeral die WBB hat mit der Nebenbestimmung dass die Intensivzeit unter dem CA Anästhesie abzuleisten ist. Und in manchen WBB stehen auch so Dinge z.B. über die Endoskopie drin. Wenn das in dem Haus hingegen gar nicht angeboten wird wird es ein wenig komplexer...
    Achso bei euch steht es sogar in der WBO drin? Nein die Inhalte werden bei uns nicht angeboten, die UNIs unterschreiben diese einfach obwohl sie keiner absolviert.



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Und nochmal: eine rechtsgültige Antwort kann dir nur deine zuständige Landesärztekammer geben. LÄK Nordrhein erkennt es vielleicht an, LÄK Bayern nicht.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Croin Beitrag anzeigen
    Achso bei euch steht es sogar in der WBO drin? Nein die Inhalte werden bei uns nicht angeboten, die UNIs unterschreiben diese einfach obwohl sie keiner absolviert.
    Nein, es steht nicht in der WBO drin, sondern manchmal in der WBB. Dort stehen dann beispielsweise Dinge drin wie "die in der WBO erforderlichen Eingriffe ... werden klinikintern unter dem WB CA ... durchgeführt" und dann sind die halt auch von dem zu bestätigen.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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