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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Liebe Mitlesende,
    Viele freuen sich über die Aufwandsentschädigung im PJ und diese ist ja auch begrüßenswert. Für alle Bafög-Empfänger sieht es mau aus, weil die Aufwandsentschädigung ein zu eins vom Bafög-Betrag abgezogen wird und das nicht erst, wenn man im Tertial ist, sondern schon Monate im Voraus anteilig (aufgerechnet auf die Monate des jeweiligen Bewilligungszeitraums), was dann auch nicht unerhebliche Summen sind und man mehrere Monate mit weniger Geld auskommen muss, bis das eigentliche Tertial beginnt…
    Hat man grundsätzlich das Recht als Student die Aufwandsentschädigung abzulehnen und kann man dann trotzdem sein PJ-Tertial in dem Haus absolvieren?
    Freue mich über Antworten, ich konnte bisher zu dieser Thematik nichts finden.



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    Man kann dir schlecht etwas überweisen, wenn du nicht deine Daten angibst. Habe ich tatsächlich an meiner Uni Klinik so gemacht, um nicht mein BAföG zu gefährden.
    Erzähl mir nicht, wie meine Chancen stehen. (Han Solo)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    09.10.2009
    Beiträge
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    Das wäre ja auch mein Plan am liebsten, aber die Personalabteilung des Hauses
    möchte sich da quer stellen bzw. tut es. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine Aufwandsentschädigung annehmen muss bzw. aufzwingen kann. Ich möchte da am liebsten so argumentieren, dass mir eine Ablehnung nun mal rechtlich zusteht.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Sheyda Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine Aufwandsentschädigung annehmen muss bzw. aufzwingen kann. Ich möchte da am liebsten so argumentieren, dass mir eine Ablehnung nun mal rechtlich zusteht.
    Ich verstehe deine Situation, kann deine rechtliche Einschätzung jedoch nicht teilen bzw. habe Zweifel.
    Man *kann* Leute schon dazu zwingen eine Entlohnung anzunehmen, wenn das für alle im Betrieb gilt.
    Genau das ist ja das Prinzip der Tarifverträge.
    Wir hatten mal einen User hier, der gerne die Möglichkeit gehabt hätte, für weniger Geld zu arbeiten, weil er befürchtete als Facharzt zu teuer zu werden und keine Vertragsverlängerung mehr zu bekommen. Aber so etwas ist rechtlich auch nicht möglich.

    Dass sich die Verwaltung da quer stellt, kann ich verstehen. Letztlich haben die den Ärger, wenn Du dich zwei Jahre später umentscheidest und meinst, eine Aufwandsentschädigung würde dir zustehen.

    Sorry, aber ich glaube nicht, dass Du da rechtlich viele Möglichkeiten hast.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    09.10.2009
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    Sehr interessanter Beitrag.
    Ich denke ein Einkommen, das nach Tarifvertrag gezahlt wird, stellt etwas anderes dar, was man auch schlecht ablehnen kann.
    Eine Aufwandsentschädigung ist kein Gehalt, könnte beispielsweise auch in Form von Unterkunft, Naturalien, Fahrtkosten etc. gestellt werden oder wie jetzt in Geldform.
    Wäre es nicht möglich eine Verzichtserklärung abzugeben, damit die Angst seitens der Personalabteilung weg ist, dass ich nach paar Jahren auftauche und mich beschwere, dass ich damals keine Aufwandsentschädigung erhalten habe?



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