Sehr kreativ. Man könnte auch einfach mal den Personalrat um eine Stellungnahme dazu bitten.
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Das riecht mir übrigens auch tranig, bzw. vestehe ich es nicht. Wenn ich vergesse, mich auszustempeln, bin ich bis zum Folgetag eingeloggt. Diesen sehr offensichtlichen Fall sollte das System natürlich erkennen und eine Möglichkeit zur Nachtrag bieten. Aber in welchem Szenario findet denn ein Logout x Stunden nach regulärem Dienstende am selben Tag statt, ohne dass man tatsächlich noch da war? Wieso sollte so etwas nachträglich und sogar durch die AiWs selbst löschbar sein? Das schreit doch nach Missbrauch und wird dem Anspruch einer fälschungssicheren Zeiterfassung nicht gerecht.
Geändert von Endoplasmatisches Reticulum (09.03.2024 um 18:08 Uhr)
Sehr kreativ. Man könnte auch einfach mal den Personalrat um eine Stellungnahme dazu bitten.
Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.
kenne ich auch, dass die Überstundendokumentation von der Personalabteilung einen arbeitszeitgesetztkonformen Edit bekommt. Bei mir hat die Info an die Personalabteilung das zu unterlassen ausgereicht.
Erinnert an die Klinik, wo ich mal in der Inneren war, wo einen das System automatisch nach 9 (? Möglicherweise war es auch eine andere Zahl) Stunden ausgeloggt hat, damit es keinen Ärger mit der Gewerbeaufsicht gibt.
Es wurde aber in den Stellenangeboten mit elektronischer Zeiterfassung geworben...
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Ist die „neue Anweisung“ schriftlich ergangen? Wenn bisher nicht: schriftlich nachfragen (Email), ob du das so richtig verstanden hast. Zudem oder alternativ den MB anfragen dort „anzufragen“. Ein Schreiben mit MB-Briefkopf an Personal- und Verwaltungsleitung „wirkt“ erfahrungsgemäß sehr schnell.
In welchem Tarifbereich arbeitest du?
Geändert von Anne1970 (10.03.2024 um 06:40 Uhr)
Wissen macht nichts.