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So wie sie gestellt ist, kann nur E die einzig korrekte Antwort sein.
Falls hier bei A-D eine Falschaussage gesucht wird (so wie die Frage wohl gemeint ist), darf man nicht Antwort E so formulieren. E sagt ja aus, dass keine der Antworten korrekt sei. Dies stimmt ja nicht. 3 von 4 Aussagen A-D sind korrekt.
Falls alle 4 Aussagen A-D korrekt wären, wäre E ebenfalls die auszuwählende Antwort, weil alle Antworten eben nicht falsch sind. Nur in diesem Fall macht Antwort E Sinn. Die Frage ist ohne irgendwelche Vorkenntnisse rein durch Logik beantwortbar.
Definitiv eine anfechtbare Frage. Falls es ums Bestehen geht, ggf. die paar Hundert Euro Wert für anwaltliche Hilfe. Für eine bessere Note natürlich unnötig.
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Puh, manches kann man auch zerdenken, aber das ist bei solchen Klausuren und Fragen weder nötig, noch gewollt.
Frage: was ist falsch? Wenn du dann siehst, a, b und d sind richtig, fällt e automatisch raus und c bleibt als richtige Antwort übrig Für solche Fragen war ich in der Regel dankbar, allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass solche "verwirrenden" und daher vielleicht nicht eindeutigen Fragen mit Falsch-Aussagen bei uns in den Klausuren zumindest nicht erlaubt waren und nicht mehr genutzt wurden.
Miss you Mum