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Jup, hab vorhin gleich mal dem LPA BaWü alles geschildert: Sehr geehrte Damen und Herren, meines Erachtens lassen sich beide Fragen in dieser Formulierung nicht richtig beantworten,
Begründung:
da nicht klar ersichtlich ist, ob Sie nach dem PPW oder der Sensitivität fragen. Unter der Bedingung „zugrunde liegende SarsCov2Infektion“ ergo „erkrankt“ würde man die Sensitivität berechnen, gegeben der Fallschilderung und der Tatsache dass der Test bereits durchgeführt wurde und positiv war müsste es der PPW sein. Zumal ja noch nicht bekannt ist, ob der Mann bereits erkrankt ist. Allerdings fragen Sie ja spezifisch danach, wie wahrscheinlich es ist dass der TEST die Krankheit anzeigt und nicht dass der Patient erkrankt ist. Dann wiederum müsste es eher die Sensitivität sein. Wenn dem so wäre, wäre nicht nachzuvollziehen weshalb Sie explizit voraussetzen „wenn die Vortestwahrscheinlichkeit bei 1% liegt“ respektive 50%. Die Frage hätte klarer formuliert werden müssen. Wenn Sie lediglich geschrieben hätten: wie wahrscheinlich ist es, dass das Testergebnis des Mannes richtig ist, wäre es der PPW gewesen, durch den Zusatz „zugrunde liegende Infektion“ musste man zwangsläufig auch an die Sensitivität denken auf die sie abstellen. Ansonsten hätte die Frage ja auch so lauten können: „wie wahrscheinlich ist es, dass er krank ist, gegeben seinem positiven Ergebnis“ und nicht: „Wie wahrscheinlich ist es, dass der Test eine Krankheit anzeigt“ (abspielend auf eine Testeigenschaft generell). Da ich also selbst mit knapp 20 minütiger sprachlicher Analyse Ihrer Fragenformulierung und der Fallschilderung keinen klaren Entschluss fassen konnte, und die Chance sah bei 50:50 PPW:Sensitivität, wählte ich entsprechend in Aufgabe 12 A (PPW) und 14 D (Sensitivität) frei nach dem Motto auf diese Weise gesetzt den Fall, Sie würden die Fragen dennoch werten, wenigstens einen von zwei Punkten erhalten zu können, wo doch eigentlich das Verständnis, Wissen und die Rechenkompetenz gegeben waren und klar war, dass bei gleicher Formulierung der Frage nur einer der 2 Parameter von Interesse gewesen sein kann. Mit Verlaub möchte ich hier anmerken, dass eine sorgfältigere Formulierung, gegebenenfalls auch knapper gefasst ohne umständliche Zusätze, unnötiges Kopfzerbrechen hätte verhindern können.