Achso. Naja ein Stationswechsel ist ja völlig egal, der ist nicht dein Problem.
Dann ist die Lage eindeutig - entweder dein Dienst wird verkürzt, oder du musst den Urlaubstag nicht dafür verwenden. Da ist das Recht ganz eindeutig auf deiner Seite.
Und wenn der Dienstplan bereits feststeht, und dort ein Urlaubstag eingetragen ist, muss die Abteilung deinen Dienst verkürzen. Wenn du den Urlaubstages zurücknimmst, wäre das ein Entgegenkommen deinerseits, aber nicht deine Pflicht.