Ja, sicher, dafür schon.
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@davo: der TE sagt ja, dass es auch darum geht, dass er Minusstunden zurückzahlen soll.
Muss er natürlich nicht. Daher meine Empfehlung zu einer Rechtsberatung....
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"
Ja, sicher, dafür schon.
Betriebsräte sind für die Dienstplanung auch als Partner ins Boot zu holen. Da kann man manche Sachen auch ohne Rechtsbeistand lösen.
Kacken ist Liebe!
Salmonella ist Kacken!
What have you done today to earn your place in this crowded world?
Bei Streik geht das schon, da kannst du auch Arbeitswillige ausschließen und musst dann als AG nicht zahlen, ob das aber auch andere Berufsgruppen trifft weiß ich nicht. Außerdem sind Ansprüche nach 6 Monaten verjährt, 3 Jahre rückwirkend musst du gar nix machen aus meiner Sicht und es wäre zu prüfen ob der Rückzahlungsanspruch überhaupt noch besteht.
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