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Thema: Kündigung

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    angenommen man wird duch den AG gekündigt. Hat man bis zum Kündigungsdatum Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub oder wird das dann auf den nächsten AG übertragen?

    Danke + LG



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    Du hast Anspruch auf den anteiligen Urlaub, den du dir bis dahin erarbeitet hast. Genauso bekommst du vom neuen AG für die restlichen Monate des Jahres nur deinen Urlaub.

    Hast du Urlaub am Ende der Kündigung offen, dann wird er etwa ausgezahlt oder man muss ihn noch vor dem letzten Arbeitstag verbrauchen.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Wenn man nur 6 Wochen oder 3 Monate geblieben ist, womöglich auch noch Probezeit, klar dann hat man nur Anspruch auf den anteiligen Urlaub.

    Viel wichtiger ist aber: Ist man seit dem 1.1 des Jahres beim Arbeitgeber beschäftigt und kündigt erst in der zweiten Jahreshälfte , dann hat man eigentlich Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub.
    Es ist anzuraten den kompletten Urlaub vor der Kündigung einzuplanen und genehmigen zu lassen, und danach erst danach zu kündigen. Einmal genehmigter Urlaub, kann nicht mehr "zurückgenommen" werden. Danach sollte man erst kündigen und dann gibt es auch keine Diskussionen über Urlaub.
    In der Regel nehmen es Arbeitgeber persönlich mit Arbeitnehmern, die kündigen und "möchten denen nix schenken". Dann sagt der Arbeitgeber: Ach, da sind schon soviele Leute in Urlaub, das kann ich so nicht genehmigen. Wir zahlen dann einzelne Tage aus oder ähnliches. Oder er sagt: Sie kriegen nur ihren anteiligen Urlaub, (den Rest können sie sich ja vor Gericht erstreiten. Viel Spaß. Und ihr Zeugnis wird dementsprechend auch gestaltet werden.)



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  4. #4
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    Wie ist es mit dem Zusatzurlaub, der für Nachtarbeitsstunden gewährt wird? Bei uns wird dieser immer erst im Folgejahr gewährt.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Nach TVÄ VKA entsteht der Zusatzurlaub im laufenden Jahr...



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