Du hast Anspruch auf den anteiligen Urlaub, den du dir bis dahin erarbeitet hast. Genauso bekommst du vom neuen AG für die restlichen Monate des Jahres nur deinen Urlaub.
Hast du Urlaub am Ende der Kündigung offen, dann wird er etwa ausgezahlt oder man muss ihn noch vor dem letzten Arbeitstag verbrauchen.