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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Hallo,

    da haben sie natürlich recht. Auch die restlichen 24 Std müssen abgedeckt sein. Ich hatte es immer nur erlebt, daß dem sterbenden wirklich fürsorgliche Angehörige zur Seite standen. Aber auch hier wäre ein Hospiz wahrscheinlich als Unterstützung, auch für die Angehörigen, eine gute Hilfe. Irgendwie ist es allerdings nie dazu gekommen, daß man sich an ein Hospiz gewandt hat. Im nachhinein kann ich auch nicht mehr sagen warum.
    Da ich jetzt nicht mehr als Krankenpfleger arbeite, habe ich aber auch keinen Einfluss mehr darauf.

    Viele Grüße
    Christof



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Ulrich Sündermann
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    Ich kann Deine Angst verstehen, aber Du sollst noch weiter gehen. Die Massnahmen bei einem Patienten nicht nur auf ein Minimum reduzieren sondern sogar - dem Willen des Patienten folgend - alle Maßnahmen unterlassen!
    Die Prozesse, in denen Ärzte verklagt worden sind, habe meist den Hintergrund, dass Patienten nicht oder nur unzureichend aufgeklährt worden sind.
    Arzt wird man, um Menschen zu heilen und um Sie wenn es soweit ist sterben zu lassen - in Ruhe, ohne Schmerzen und in Würde!
    Patienten werden erst intubiert wenn fest steht, dass es sich NICHT um einen PRÄFINALEN Meschen handelt, der jede weitere Maßnahme ablehnt.

    Atemnot verhindert man im Vorfeld bei sterbenden Patienten. (z.B. Morphin oral oder als Pflaster oder Metadon)

    Tipp: Siehe Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Stebebegleitung.
    Hospiz Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen e.V.
    Vorsitzender
    Ulrich Sündermann
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    31638 Stöckse
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  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Ulrich Sündermann
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    Lieber Christof,

    es war vermutlich so, das sich KEINER an einn Hospiz gewandt hat.

    (Keiner - also niemand fühlte sich zuständig (!) Genau wie "jemand" - wie wäre es das nächste mal mit ICH !)

    ... und man muß keinesfalls unbedingt Krankenpfleger sein, um EINFLUSS auf die Begleitung von Sterbenden zu haben.

    Wenn mann solch eine Situation bemerkt, (bei Nachbarn, Freunden oder egal wo) dann muß man (ICH) Initiative ergreifen.

    Nicht wegschauen - HINSEHEN, HINFÜHLEN , HELFEN!
    Geändert von Ulrich Sündermann (08.11.2001 um 10:42 Uhr)
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  4. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von Ulrich Sündermann
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    Sterben lassen heißt nicht quälen lassen!!!!!!! So soll es sein!

    Hallo Johannes.

    Ich habe Deinem Beitrag nur sehr wenig - aber grundsätzliches hinzuzufügen.
    Auch bei Luftnot geht es in der Präfinalen Phase um HELFEN. NICHT ALLEINE LASSEN, Bedarfsmedikamente geben und so weiter. Aber NICHT INTUBIEREN!

    Es geht nicht darum Menschen um jeden Preis am Leben zu halten - es geht darum den Willen (mutmaslicher notfalls) dews Patienten zu ergründen und entsprechend zu handeln.

    ABER VOR ALLEN DINGEN GEHT ES DARUM KEIN LEBEN VORSÄTZLICH ZU BEENDEN. (Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung)

    Auch eine Mensch der nie mehr die Augen öffnet, der nie mehr mit seinen Angehörigen sprechen wird und der gefangen in seinem Bett, nie mehr die Möglichkeit hat, ein lebenswertes Leben zu führen hat das recht auf Menschenwürdige Begleitung. (... und auf palliativ Care.

    Lebenswert?! - Darüber entscheiden nicht die Gesunden, den deren Maßstäbe sind nicht anwendbar.

    Ich möchte auf dieser Welt noch sein , wenn ich im Bett, dass ich nie mehr verlassen kann von lieben Menschen die mich Achten begleitet werde.

    Befreie mich, indem Du mir die Fesseln des Alleinseins und der Einsamkeit durch Deine Begeitung löst.

    Dann können wir wieder von Lebens- QUALITÄT reden:
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  5. #10
    Guest
    Hallo zusammen,

    ich würde mir gerne einmal die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" durchlesen - gibt es diese irgendwo im Internet oder kann ich mir diese an einer anderen Stelle besorgen?

    Danke

    Ulricke



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