Du musst dem BaföG-Amt nur ein leistungsnachweis am Ende des 4. Semesters (Grundstudiumende) nachweisen, daß du alle erforderlichen Scheine fürs Physikum hast (da man nen Weiterförderungsantrag bis 31.07 stellen sollte) und nach dem bestandenen Physikum musst du nur noch dein Physikumszeugnis einmal vorzeigen. Also kein 1.Stex-Zeugnis und auch kein 2.Stex-Zeugnis werden verlangt
weitere Leistungsnachweise sind nicht mehr erforderlich...dann zahlt das Amt eh nur bis Regelstudienzeitende....