von mir haste das aber nicht mit den 75%...
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manchmal frage ich mich doch, wieviel bekloppte eigentlich medizin studieren.
die 75% habe ich extra gewählt, um euch zu zeigen, dass es hanebüchener blödsinn ist.
fassungslos
micca
--- entspricht 192 punkteAuszug aus der Approbationsordnung:
"Der schriftliche Teil der ... Ärztlichen Prüfung(en) ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 von der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat..."
--- das ist die bestehensgrenze, in den letzten jahren immer so zwischen 160-170 punkte, zwei ausreißer: 158 und 175 Punkte." oder
wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 vom Hundert die durchschnittliche Prüfungsleistung der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit (...) erstmals an der Prüfung teilgenommen haben..."
--- und so berechnen sich die noten.Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten: Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung (...) erforderliche Mindestzahl zutreffend beantwortet, so lautet
die Note
sehr gut, wenn er 75 vom Hundert
gut, wenn er 50, aber weniger als 75 vom Hundert
befriedigend, wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 vom Hundert
ausreichend, wenn er keine oder weniger als 25 vom Hundert
der darüber hinaus gestellten Fragen richtig beantwortet hat."
Ungenügend wird die Leistung bewertet, wenn die Leistung die die Bestehensgrenze um 10 % unterscheitet.
(Beispiel: Bestehensgrenze: 160 Punkte, Note 6: unterhalb von 144 Punkten)
als kleiner bonbon: schaust du hier und laesst den compi für dich rechnen
ps: und das war jetzt mein 100.beitrag. es kann alles nicht wahr sein.
Geändert von micca (19.03.2004 um 11:51 Uhr)
von mir haste das aber nicht mit den 75%...
sicher ???
----wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 vom Hundert die durchschnittliche Prüfungsleistung der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit (...) erstmals an der Prüfung teilgenommen haben..." ---
Ich weiß ja nicht, wo du das her hast, aber zumindest im Herbst galt noch, dass man nicht weniger als 15% vom Durchschnitt der Referenzgruppe abweichen durfte.
Werte Herbst 03:
Referenzgruppe 64%, gewertete Aufgaben 316, Bestehensgrenze 158
Also ungefähr (!!) 64%-15%
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Aus der Approbationsordnung vielleicht (§ 14, Absatz 6)?Original geschrieben von Smokie
Ich weiß ja nicht, wo du das her hast
Kleine Rechenstunde:Original geschrieben von Smokie
Werte Herbst 03:
Referenzgruppe 64%, gewertete Aufgaben 316, Bestehensgrenze 158
Also ungefähr (!!) 64%-15%
Bestehensgrenze: 158 / 316 = 0,5
In Bezug zur Referenzgruppe: 0,5 / 0,64 = 0,78
-> Bestehensgrenze liegt 22 % unter der Punktzahl der Referenzgruppe!