Hallo Vandroiy,
ich habe mich bereits erkündigt. Bafög gibt nur bis zum 30. Lebensjahr. Es gibt aber einige Ausnahmeregel und dazu gehört auch das Frau/Mann ein Kind unter 10 Jahren betreuen musste und die Ausbildung deswegen nocht nicht anfangen könnte/dürfte.
Aber auch hier muss ich ein Antrag stellen um vorab zu Klären ob ich wirklich darunter falle oder nicht. Das Problem ist das diese Bescheinigung vom Amt nur 1 Jahr gültig ist, das heißt, Du muss innerhalb eines Jahres anfangen zu studieren., sonst vefällt es. Und es besagt nicht auf wieviel Bafög Du anrecht hast sondern nur das Du überhaupt berechtigt bist Bafög zu bekommen. Da ich eh erst nächstes Jahr mich um ein Studienplatz bewerben kann, muss ich mich noch damit gedulden.
Eigentlich bin ich gute Dinge. Und hoffe natürlich das es Klappt
Wenn eine es besser weiß, dann klärt mich bitte auf!
Viele Grüße,
Isihero.