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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Hi,


    danke für eure Beiträge!

    Naja, Approbation ist schon irgendwie besser als "nur" Berufserlaubnis ... v.a. weil man mit der ja an ein Bundesland gebunden ist? Obwohl ... ich kann sie ja dann immer wieder neu beantragen ... falls ich überhaupt mal umzieh... und wie ist das dann wenn man im Ausland arbeiten möchte, aber in Deutschland nur ne Berufserlaubnis hat? (Niederlassen möchte ich mich eigentlich nicht).

    Aber .... so von wegen "ausländerrechtlichen Schikanen", da hat ich bis jetzt eigentlich noch nie Probs ..
    und es gibt ja auch noch n paar gute Gründe die alte Staatsbürgerschaft zu behalten (von wegen Grundbesitz, Immobilienerwerb und so. ...) hmmm. Echt doof.

    Naja, mal sehen, da muss ich mal bei ner betreffenden Stelle anfragen und mich konkret unterhalten, denn das Amtsdeutsch ist ja immer irgendwie auslegungsfähig??

    LG,

    Sanja



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von xberg36
    Hallo Sanja,

    also auch als Ausländer, der in Deutschland studiert hat, bekommst du deine Approbation. Das weiss ich mit hundertprozentiger Sicherheit, da sonst meine Mitbewohnerin, die aus New York City kommt und mit mir zusammen studiert hat, wohl nie als Internistin hier in Berlin arbeiten könnte.
    Kann es evtl. sein, dass die Kollegin mit einem Deutschen verheiratet ist? Das ist eine der Voraussetzungen, um problemlos eine BE zu erhalten. Die andere wäre, ein anrekannter Asylant zu sein.
    Sonst hat man es als nicht-EU-Ausländer - was die BE betrifft - schwer bis unmöglich. Dass man hier studiert hat, interessiert keinen (ausser dass man keine Anerkennung des Studiums braucht, selbstverständlich). Die einzige Möglichkeit, die einem nahe gelegt wird, lautet: "versuchen Sie es mal in den neuen Ländern, da geht es vielleicht wegen des Ärztemangels".
    Seinen Freund nach 5 gemeinsamen Jahren zu "verlassen" und 500km weit weg zu ziehen, eine Stelle an der Uni-Klinik zu verlieren und sein Leben samt sozialen Kontakten komplett umzuschmeissen fällt einem aber nicht gerade leicht...



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  3. #8
    Gyn-Freak Avatar von mar7ini
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    ich habe fertig! :)
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    Wie ist es nun mit EU-Ausländern die hier studiert haben? Kriegen die eine Approbation oder nicht?

    Marta



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Hallo,
    Kannst ja nochmal die Suchfunktion benutzen, das Thema hatten wir schon in aller Ausführlichkeit. Menschen welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU Bürger sind bekommen definitiv keine Approbation (siehe auch Internetseiten der Bundesärztekammer). Auf Antrag bekommt man eine "Berufserlaubnis". Diese kann befristet erteilt werden und Einschränkungen enthalten (z.B. Arbeit nur in einem best. Haus, keine Niederlassung etc.). Die Berufserlaubnis wiederum bekommt man als Nicht EU Ausländer nicht so leicht, selbst wenn man hier studiert hat.

    Peter



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  5. #10
    Gyn-Freak Avatar von mar7ini
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    ich habe fertig! :)
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    Gut.. dann bin ich beruhigt. Bin zum Glück EU-Ausländerin

    Martini



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