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Thema: Schweiz-FAQ

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Anästhesie-Assistenzarzt im Hunsrück
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    93
    Hi,

    LPA Mainz: Erlaubt sind bis zu 3 Tertiale, die allerdings nicht gesplittet werden dürfen (bei PJ in anderen Ländern schon).

    Zur Anerkennung: man braucht
    -eine Äquivalenzbescheinigung des ausländischen Krankenhauses (wie denke ich mal überall) und
    -eine Bescheinigung des Unterrichtsbeauftragten (der Uni Mainz) des entsprechenden Faches, in der steht, dass die Ausbildung im Ausland der in Deutschland entspricht.
    Dafür braucht dieser Mensch natürlich Infos über das Tertial. Ich weiss nur, dass er für Chirurgie Infos zu folgenden Dingen verlangt:
    -Zeitraum des Aufenthaltes
    -Bestätigung, dass sich die Haupttätigkeit auf die Allegemeinchirurgie bezieht
    -Nachweis, dass es sich um eine Lehrkrankenhaus handelt
    -Angabe über die Bettenzahl
    -Lehrplan aus dem hervorgeht, welche Krankheiten und Operationen gesehen werden.



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  2. #17
    Avatar von Pünktchen
    Mitglied seit
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    5.740

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  3. #18
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    darf man als deutscher staatsbürger in der schweiz kein studium anfangen??
    Hab ich auf der Homepage der Uni von Basel gelesen



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  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    Scrub
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    15
    Sind denn alle Spitäler, die man zB bei doctor.ch einsehen kann erlaubt, oder nur bestimme, zB Universitätskliniken oder Lehrkrankenhäuser?



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  5. #20
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
    Mitglied seit
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    Münster
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    11.506
    beim lpa nrw gibt es eine liste für erlaubte spitäler.

    diese stimmt nicht überein mit doctors.ch
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



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