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  1. #11
    Platin Mitglied
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    @ lala:
    naja, bei jedem Patienten, der aufgenommen oder wieder entlassen wird. Wegen der ganzen Patienten, die wir konsiliarisch in den anderen Kliniken sehen, nicht unbedingt - aber es stimmt schon, unsere OÄ kommen häufig nicht wirklich zum Schlafen, wenn ein AIP Dienst hat. Die Hemmschwelle nachts um drei anzurufen ist sicher etwas größer als nachmittags, aber so richtig Mitleid hab ich nicht. Unsere Oberärzte sind auch alle etwas zwanghaft, die mögen ganz gerne informiert werden. Ich kenn sogar Assis, die eigentlich jeden Patienten vorstellen.
    Gruß, Ute
    si tacuisses, philosophus mansisses



  2. #12
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    Also die Rechtslage ist eigentlich recht klar:

    Als AIP im Haus allein ist schlichtweg nicht erlaubt!!!!!!
    Ein AIP darf nicht selbständig tätig werden. Selbständig heißt nicht, daß im immer ein vollaprobierter auf die Finger schsuen muß, aber Rufdienst ist zu weit weg.
    Die Unterstützung durch andere Fachrichtungen ist eine extreme Umschiffung dieser Klippe, da bei ärztlichen Handlungen eigentlich Facharztniveau (im eigenen Fach) garantiert werden muß.

    Ich weiß wohl, daß das teilweise so gehandhabt wird und daß man sich im Zweifelsfall schlecht formal wehren kann (Überlastungsanzeige o.ä.), ich würde das aber mal mit einem Vollassistenten Deines Vertrauens besprechen.



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