teaser bild
Ergebnis 1 bis 1 von 1
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Redaktion MEDI-LEARN
    Registriert seit
    31.03.2003
    Ort
    ich lebe in Kiel ;-)
    Beiträge
    77

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/1 68 96 - 0 antwortet:
    Medizinerprüfungen haben eine Besonderheit: Das Multiple-Choice-System. Fehlen bei einer Prüfung nicht mehr als drei oder vier Punkte zum Erreichen der Bestehensgrenze oder der nächsthöheren Notenstufe, sollte man auf jeden Fall Widerspruch erheben, um sich alle Chancen für eine nachträgliche Punktegutschrift offen zuhalten. Dies insbesondere dann, wenn Fragen aus der Wertung genommen wurden und man diese Fragen ggf. richtig beantwortet hat. Leider hält das IMPP mit diesen Informationen hinter dem Berg. Im Widerspruchsverfahren erfährt man aber, ob man die eliminierten Fragen richtig beantwortet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer sehr weitreichenden Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt, daß die Studenten einen Antwortspielraum haben. Danach muß eine Frage "gutgeschrieben" werden, wenn man beweisen kann, daß die eigene Lösung neben derjenigen des Instituts richtig ist. Maßstab ist hier die Ausbildungsliteratur, wobei ein Standardwerk (beispielsweise in der Anatomie der Atlas von Sobotta) ausreicht.

    Kein Support per PM - bitte an [email protected] schreiben!
    Geändert von DoktorW (25.08.2005 um 12:08 Uhr)



MEDI-LEARN bei Facebook