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    Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/1 68 96 - 0 antwortet:
    Vor Zulassung zur Prüfung kann man durch einen einfachen Anruf beim Prüfungsamt (oder durch einen einfachen Brief) aussteigen. Nach Zulassung geht dies nur mit einem sog. wichtigen Grund. Der Häufigste: Krankheit, die bei fast allen Prüfungsämtern unter Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nachgewiesen werden muß. Wenn man vorher gefragt wurde, ob man sich gesund fühle, kann man sich nur noch auf frisch aufgetretene Erkrankungen berufen. Der nachträgliche Rücktritt ist nur unter ganz schwierigen Voraussetzungen möglich; insbesondere, wenn man das Ergebnis bereits erfahren hat.

    Kein Support per PM - bitte an [email protected] schreiben!
    Geändert von DoktorW (25.08.2005 um 12:06 Uhr)



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