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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest

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    Hallo !

    Hoffe mal hier sind ein paar impp-regeln-profis dabei, die mir ein paar fragen beantworten können.


    Also, nehmen wir mal an mein erster tag fällt so schlecht aus, dass ich denke ich hol´s mit dem zweiten nicht rein,
    kann ich dann noch ein attest holen ? natürlich wird es mir dann sehr schlecht gehen, blass wie ne leiche bin ich jetzt schon etc ...
    beim amtsarzt, oder?

    zählt dann der versuch nicht?
    und stimmt es, dass man das mündliche (wir haben es nach dem schriftlichen wie die meisten länder), dann trotzdem antreten kann ?

    tausend dank,

    steffi



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  2. #2
    zwischen Tür und Angel Avatar von Nico
    Mitglied seit
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    Klar kannst du am zweiten Tag zum Amtsarzt gehen . Aber selbst wenn du blass wie eine Leiche bist und es dir "schlecht" geht , ist es nicht einfach , ein Attest zu bekommen !!!
    Was meinst du , wieviele vor und während der Prüfung ebenfalls ein Attest haben wollen !
    Wenn du für den zweiten Tag ein Attest bekommst , gilt das Schriftliche als nicht unternommen und wird dir auch nicht als Versuch angerechnet .
    Wenn du zum Mündlichen kein Attest hast , kannst du es antreten und das wird dann auch gewertet . Das nächste Mal würdest du dann nur noch das Schriftliche brauchen .

    Aber wie schon gesagt , dass mit dem Amtsarzt ist nicht einfach ...




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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    10
    Beiträge
    7
    Versuchs doch mal mit lernen, soll helfen .... echt jetzt.



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  4. #4
    Guest
    falls du vorhast nicht zur prüfung zu gehen(gilt auch für den 2ten tag) solltest du dich bei dem für dich zuständigen prüfungsamt erkundigen.
    mir ist gesagt worden das ein normales attest langt.ein amtsartzattest kann verlangt werden wenn zum wiederholten male eine prüfung wegen krankheit abgebrochen wird.
    also erkundige dich bei deinem prüfungsamt oder lass einen freund sich erkundigen.



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  5. #5
    think different Avatar von cookie!
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    18.08.2001
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    Kann nur dazu sagen, daß ich hier in Baden-Württemberg ein amtsärztliches Attest gebraucht habe, als ich wegen schwerer Krankheit nicht zum Physikum antreten konnte.



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