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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Senior Mitglied
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    12.03.2004
    Semester:
    PJ
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    97
    Hm, mit welchen Argumenten kann man denn immatrikuliert bleiben? ich meine, wenn man a) mit der Dr.-Arbeit schon durch ist (Soll heißen: Abgegeben, die Mündliche dazu war natürlich noch nicht.) und b) diese auch noch an ner anderen Uni gemacht hat?
    LG



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von dr.doolittle
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    03.03.2003
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    33
    hi niere, bist du es??

    in stuttgart musste ich für die anmeldung zum 3. die aktuelle immatrikulationsbescheinigung vorlegen.

    glarus war eine coole zeit, oder? bin ab februar in schottland. bis denne, der partykracher....



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  3. #8
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    12.09.2002
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    38.406
    Aber Vorsicht! Frag in deinem LPA unbedingt auch nach, wann die das bestandene 3. melden. Ab dem Moment (bei uns ist das Ende des Kaldenderjahres!!!) bist du exmatrikuliert, wenn du nicht eine Bescheinigung von deinem Dr.Vater im Bezug auf eine laufende Promotion vorgelegt hast...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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