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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
    Mitglied seit
    06.03.2002
    Ort
    Bureau des médecins
    Semester:
    Gasmann
    Beiträge
    5.023
    ohne eure Diskussion stören zu wollen, aber ich wollte nur nochmal sagen, dass es sich hier wohl um keine ernsthafte Meldung handelt!

    Schade, wie schnell solche "Gerüchte" für Verwirrung sorgen können!
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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  2. #17
    Intubator Avatar von Maddin
    Mitglied seit
    25.07.2004
    Ort
    Regensburg
    Semester:
    4.
    Beiträge
    19
    @DoktorW

    Öhm...wieso jetzt Gerücht? Das was du als "Gerücht" (wenn auch in Anführungszeichen) bezeichnest scheint doch durch christo und Dr.Pschyrembel teilweise bestätigt worden zu sein?

    Das Ganze ist offensichtlich nicht allgemein, sprich landeseweit gültig(Gott sei Dank), aber doch bestimmt alles andere als ein Gerücht, um nicht zu sagen, zumindest in Bayern der tatsächliche Zustand!

    Wenn du was weißt, schreibs halt, bloß weil das, was du weißt und glaubst, dem Gegenteil entspricht was andere hier schreiben, dann hat das bestimmt seine Gründe(die du uns bisher nicht mitgeteilt hast), aber ist deshalb noch keine Falschmeldung.



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  3. #18
    Elite Avatar von christo
    Mitglied seit
    12.02.2003
    Ort
    Minga
    Beiträge
    649
    Was für ein Gerücht meint ihr jetzt eigentlich ??

    Kann mich mal jemand aufklären?

    Das mit dem hinten sitzen hat natürlich einen Grund:
    Das kam einfach aus Zeiten in denen häufig noch ein Zivi hinten beim patienten saß und der RA sich ans Steuer gesessen hat.

    @felix@112
    Was ein RS können muss und was nicht ist klar definiert. Es gehört weder die Intubation dazu noch das Zuganglegen.
    Dass es viele trotzdem beherrschen, gut.

    Rechtlich siehts ganz anders aus. Danach darfst du es generell nicht. PUNKT.



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  4. #19
    Chirurgenbändiger
    Mitglied seit
    19.10.2002
    Ort
    war die Emma H.
    Semester:
    2. WBJ AINS
    Beiträge
    348
    Original geschrieben von christo

    @felix@112
    Was ein RS können muss und was nicht ist klar definiert. Es gehört weder die Intubation dazu noch das Zuganglegen.
    Dass es viele trotzdem beherrschen, gut.

    Rechtlich siehts ganz anders aus. Danach darfst du es generell nicht. PUNKT.
    Tut mir leid, Christo! Aber was du da geschrieben hast, ist kompletter Unsinn, was dir sicher noch andere hier bestätigen können!

    Ich verweise mal an folgenden Link:
    Notkompetenz

    Dort befaßt sich ein Jurist mit dem Begriff der Notkompetenz!
    Die Notkompetenz ist ein juristisch nicht näher gregelter Begriff.

    Es gibt eine Liste der Bundesärztekammer, auf der einige ärztliche Handlungen aufgeführt sind, die Rettungsassistenten ausführen sollen/ können.
    Der Rettungssanitäter wird dort nicht näher erwähnt, ABER:
    Die Liste der BÄK ist weder verbindlich noch erschöpfend!

    Im übrigen lassen sich alle Maßnahmen auf die allgemeinen Regeln des Notstands und des Arztrechts zurückführen. Dies gilt sowohl für Rettungssanitäter als auch für Rettungsassistenten.
    Fazit: Unter Berücksichtigung der Situation (ist die Maßnahme wirklich (lebens)notwendig für den Pat.) kannst du auch als Rettungssanitäter invasive Maßnahmen ergreifen, ohne daß du Angst haben mußt, dafür in irgendeiner Form belangt zu werden, bloß weil du kein Rettungsassistent bist. Daß du wissen und können mußt, was du tust, steht natürlich außer Frage!!

    Ich finde es relativ frech von dir, anscheinend ohne jegliches Hintergrundwissen, mir als RS zu unterstellen, ich würde gesetzeswidrig arbeiten! Und daß du meinen "Punkt" provokanterweise aus meinem vorigen Posting übernommen hast, macht deine Aussagen leider auch nicht richtiger.

    Netten Gruß
    Felix
    ....und vom Himmel komm sie her!!



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  5. #20
    Elite Avatar von christo
    Mitglied seit
    12.02.2003
    Ort
    Minga
    Beiträge
    649
    Nein du erzählst hier ja ganz neue Dinge.

    Vorbedingung für die Anwendung invasiver Maßnahmen ist, dass du sie erlernt hast und beherrscht.

    Beim RA geschieht das in der Ausbildung und wird dokumentiert.
    Beim RS steht in der Ausbildung ganz klar die Assistenz beim legen peripherer venenverweilkanülen.
    Hintergrundwissen?
    Hast du dir den Link eigentlich auch mal durchgelesen? Da steht ganz klar drin dass beim RS nicht davon auszugehen ist dass er diese maßnahmen beherrscht.

    Und was hier frech ist solltest du dir mal durch den Kopf gehen lassen.Ende der Diskussion.



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