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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #146
    Hero of the day Avatar von Medimatze
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    Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Abschreiben in einer Klausur und Abschreiben (wie auch immer) im Examen?
    Ich würde vor jedem den Hut ziehen der niemals in Klausuren abgeschrieben hat und in seinem Exmane gemogelt hat. Nur die gibts ja wohl nur sehr selten. Jeder gibt zu geschwindelt zu haben, aber sich fürs Examen zu stolz war. Da muss ich ehrlich sagen, dass das Examen doch lediglich bestätigt das man die ärztliche Tätigkeit ausführen darf. Sonst nichts. Mogeln geht. Jedoch muss man wissen von wem man abschreibt. Darauf hat man keinen Einfluss. Ich konnte der Person vor mir problemlos in die Aufgaben sehen. Aber ich kannte sie nicht. Also was bringts. Und Schwierigkeiten gibts sowieso immer bei den gleichen Fragen. Wer fleißig lernt kommt auch ohne Schummeln durch. Wer fürs Exmane nicht spezifisch lern der hat inhaltlich völlig Recht, wird aber das Examen auch nicht bstehen. Jeder kann von mir aus machen was er will, im Job trennt sich die Spreu vom Weizen. Wenn ich gute Kollegen habe, ist mir ehrlich gesagt egal wie sie ihr Examen bstanden haben.

    Schummeln ist Schummel -im Exmane wie in jeder Klausur. In 6 Monaten lerne ich das Examen, aber nicht alle Klausuren die bis dahin nötig sind.
    "Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"



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  2. #147
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Thema verfehlt?

    Geht doch überhaupt nicht um die Frage, ob Schummeln im Examen <> schlechter Arzt.
    Und die Aussage "Schummeln = Schummeln" ist ja mal absoluter Schwachfug. Wenn du in einer Klausur erwischt wirst, kommt einer der Assis und meint "So den Rest der Klausur aber bitte in Eigenarbeit". Das wars.
    Im Staatsexamen kannst dann schon mal deinem zukünftigen Chef, dass du mindestens 6 Monate länger brauchst. Von daher wahnsinnig hilfreicher Post.



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  3. #148
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Nicht immer bloss über sowas doofes wie Konsequenzen des Handelns sprechen. Als ob das später bei der ärztlichen Tätigkeit wichtig wäre oder sowas.

    Lass die lieber alle abgucken, Kameras verwenden oder nackt auf den Tischen tanzen.
    Jeder der deswegen Disqualifiziert wird ist eine Person weniger, die sich auf deine Traumstelle bewerben könnte!!!

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  4. #149
    Hero of the day Avatar von Medimatze
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    Zitat Zitat von morgoth Beitrag anzeigen
    Thema verfehlt?

    Im Staatsexamen kannst dann schon mal deinem zukünftigen Chef, dass du mindestens 6 Monate länger brauchst. Von daher wahnsinnig hilfreicher Post.
    1. Satz?! Thema verfehlt?
    2. Frage nicht verstanden

    Also nochmal für dich: Betrug=Betrug. Natürlich sind es andere Konsequenzen, aber Betrug ist es ja trotzdem. Folglich müsste doch jeder Betrug, ob im Examen oder in eine normalen Klausur, gleich behandelt werden, oder etwa nicht. Mein Frage war, wo der Unterschied ist. Kannst es ja nochmal durchlesen, vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt. Mir ging es lediglich um die Frage, ob Betrug (Schummeln, Schwindeln) nicht gleicht Betrug ist. Das mit dem guten Arzt usw. war nur ein kleiner Exkurs.
    "Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"



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  5. #150
    Banned
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    Dass es uniintern schon mal nicht so genau genommen wird ist bekannt und wird akzeptiert.

    Deshalb gibt es in den Studiengängen, in denen man einen Abschluss erreicht mit dem man direkt Dienstleistungen für Klienten erbringt das Staatsexamen.
    Und das Staatsexamen muss so durchgeführt werden, dass es nicht angezweifelt werden kann.

    Fächer mit Staatsexamen: Medizin, Pharmazie, Jura, Lehramt, Architektur.



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