Nicht zu vergessen, das es sich um deligierbare ärztliche Tätigkeiten handelt, und der anordnende Arzt sich eigentlich davon überzeugen müßte das das ausführende Pflegepersonal die Tätigkeiten korrekt beherrscht. Ach ja, Anspruch und Wirklichkeit.Zitat von HonorisCausa