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  1. #1
    Guest

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    Hallo Leidensgenossen.
    Habe neulich gehöhrt, das man mit einer schriftlichen 1 angeblich im mündlichen auch bei einer 6 nicht automatisch durchfällt, sondern eine 2. mündliche Prüfungschance erhält. Auch wenn die 1 im schriflichen wohl unmöglich bleibt (zumindest für mich) wüste ich doch gern ob jemand weiß ob was daran ist.
    Mir war nur bekannt, das man mit ner 2 und ner 5 noch besteht, aber das war mir neu.
    Weiß jemand was dazu?
    Danke,
    dan

    PS.: Schreibt nicht solche "Du streber hast Sorgen Mails", ich habe solche sorgen (leider) nicht, möchte nur wissen ob's echt stimmt!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.09.2001
    Beiträge
    14
    is mir neu. wird wohl ein Gerücht sein. Kannst ja mal direkt beim IMPP anrufen, sind ziemlich nett dort eigentlich (in Bawü)

    merlin



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  3. #3
    Guest
    Nein.

    Das Gerücht stimmt nicht.

    In §13 (3) der Approbationsordnung steht eindeutig, dass in jedem Teil mindestens eine 5 erreicht werden muss, die dann mit einer 2 oder 1 im anderen Teil ausgeglichen werden kann!



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  4. #4
    Diamanten Troll
    Mitglied seit
    13.08.2001
    Ort
    Giessen
    Semester:
    Aus und vorbei.
    Beiträge
    1.833
    Definitif ein gerücht. Man darf in keinem Prüfungsteil ein Ungenügend also eine 6 haben. Ist definitv so. Nur ne 5 kann man mit ner 2 ausgleichen.
    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
    Mitglied seit
    24.01.2002
    Ort
    olim Würzburg
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    Facharzt
    Beiträge
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    Wovon ich allerdings schon gehört habe, ist folgende Konstellation:

    Ein Prüfling erreicht im Schriftlichen eine 1, dann später im Mündlichen eine 6. Er legt Widerspruch ein, der Prüfer wird vom LPA für einige Zeit gesperrt und der Prüfling erhält eine 2. Chance für die mündliche Prüfung. (Das LPA nimmt in diesem Fall z. B. an, dass jemand, der schriftlich eine 1 erreicht hat, bei einer mündlichen 6 ziemlich wahrscheinlich nicht angemessen benotet wurde).

    Dies ist allerdings wohl nur möglich, wenn man es schafft, dem Prüfer offensichtlich unfaires oder nicht korrektes Verhalten nachzuweisen.



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