is mir neu. wird wohl ein Gerücht sein. Kannst ja mal direkt beim IMPP anrufen, sind ziemlich nett dort eigentlich (in Bawü)
merlin
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Hallo Leidensgenossen.
Habe neulich gehöhrt, das man mit einer schriftlichen 1 angeblich im mündlichen auch bei einer 6 nicht automatisch durchfällt, sondern eine 2. mündliche Prüfungschance erhält. Auch wenn die 1 im schriflichen wohl unmöglich bleibt (zumindest für mich) wüste ich doch gern ob jemand weiß ob was daran ist.
Mir war nur bekannt, das man mit ner 2 und ner 5 noch besteht, aber das war mir neu.
Weiß jemand was dazu?
Danke,
dan
PS.: Schreibt nicht solche "Du streber hast Sorgen Mails", ich habe solche sorgen (leider) nicht, möchte nur wissen ob's echt stimmt!
is mir neu. wird wohl ein Gerücht sein. Kannst ja mal direkt beim IMPP anrufen, sind ziemlich nett dort eigentlich (in Bawü)
merlin
Nein.
Das Gerücht stimmt nicht.
In §13 (3) der Approbationsordnung steht eindeutig, dass in jedem Teil mindestens eine 5 erreicht werden muss, die dann mit einer 2 oder 1 im anderen Teil ausgeglichen werden kann!
Definitif ein gerücht. Man darf in keinem Prüfungsteil ein Ungenügend also eine 6 haben. Ist definitv so. Nur ne 5 kann man mit ner 2 ausgleichen.
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.
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Wovon ich allerdings schon gehört habe, ist folgende Konstellation:
Ein Prüfling erreicht im Schriftlichen eine 1, dann später im Mündlichen eine 6. Er legt Widerspruch ein, der Prüfer wird vom LPA für einige Zeit gesperrt und der Prüfling erhält eine 2. Chance für die mündliche Prüfung. (Das LPA nimmt in diesem Fall z. B. an, dass jemand, der schriftlich eine 1 erreicht hat, bei einer mündlichen 6 ziemlich wahrscheinlich nicht angemessen benotet wurde).
Dies ist allerdings wohl nur möglich, wenn man es schafft, dem Prüfer offensichtlich unfaires oder nicht korrektes Verhalten nachzuweisen.