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  1. #6
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Zitat Zitat von spiritofme
    Ich glaube, daß wir hier aneinander vorbeireden. Es tut mir leid, wenn es missverständlich war.

    "gemäß §12 der Aprobationsordnung für Ärzte vom 28.10.70 rechne ich das am dem (Ausländische Uni) durchgeführte Studium

    mit einem Jahr (=zwei vorklinische Semester)

    auf das Madizinstudium im Geltungsbereich der ÄAppO an."
    Tja, nur gilt mittlerweile aber die Approbationsordnung vom 27.Juli 2002...und da steht das in §12 nimmer ganz so wortwörtlich drin...nur was von "anerkennung Verwandter Studien" und keine Zeitbegrenzung mehr

    Am besten mal bei ner Uni im Dekanat nachfragen oder nochmal das LPA bemühern oder so

    Ich hab Dir zum nachlesen die aktuelle AppO mal als pdf angehänt. Viel glück

    Grüße, der Frosch
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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Danke dir



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