Hallöchen,
da auch ich dieses WS wieder einmal einen Ablehnungsbescheid bekommen habe, bin ich nun gezwungen, mich arbeitslos zu melden.
Meine Frage an euch:
Kann ich denn trotz der Arbeitslosigkeit mein Krankenpflegepraktikum absolvieren? Ich habe nämlich auf der Seite der "Arbeitsagentur " gelesen, dass eine Nebenbeschäftigung einen zeitlichen Umfang von 15h wöchentlich nicht überschreiten darf. Trifft das denn auch für ein notwendiges Praktikum zu? Und können die mich während meines Praktikums zu anderen Arbeiten verpflichten?
Es tut mir leid, falls diese Fragen schon einmal beantwortet wurden, aber ich habe echt nichts gefunden hier in den Foren.
Vielen Dank