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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    06.10.2002
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    Hallöchen,

    da auch ich dieses WS wieder einmal einen Ablehnungsbescheid bekommen habe, bin ich nun gezwungen, mich arbeitslos zu melden.
    Meine Frage an euch:
    Kann ich denn trotz der Arbeitslosigkeit mein Krankenpflegepraktikum absolvieren? Ich habe nämlich auf der Seite der "Arbeitsagentur " gelesen, dass eine Nebenbeschäftigung einen zeitlichen Umfang von 15h wöchentlich nicht überschreiten darf. Trifft das denn auch für ein notwendiges Praktikum zu? Und können die mich während meines Praktikums zu anderen Arbeiten verpflichten?
    Es tut mir leid, falls diese Fragen schon einmal beantwortet wurden, aber ich habe echt nichts gefunden hier in den Foren.

    Vielen Dank



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    07.07.2004
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    48
    Ich denke, dass mit Nebentätigkeit ein Job gemeint ist, bei dem du VERDIENST. Da das KPP unentgeldlich ist, dürfte das wohl kein Problem werden mit dem arbeitslos melden. Weiß es aber selbst nicht genau.

    Wäre ja auch ein unding, wenn du auf dein arbeitslosengeld verzichten müsstest, obwohl du im Krankenhaus arbeitest. Is ja besser als "garnichtstun"...



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    02.04.2003
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    Mørvig
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    CEA
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    8.711
    Sieht schlecht aus!

    Guckst du hier:

    http://www.arbeitsagentur.de/vam/vam...&ls=false&ut=0

    Zitat:

    "Unter Erreichbarkeit versteht man, dass Sie persönlich für Ihre Agentur für Arbeit an jedem Werktag unter der von Ihnen benannten Anschrift erreichbar sind und die Agentur für Arbeit auch täglich aufsuchen können"
    Geändert von Gersig (14.09.2004 um 00:48 Uhr)



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    17.08.2004
    Semester:
    dem ende nahe
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    96
    Dein Praktikum kannst du auf alle Fälle machen - ist ja in der Regel nicht bezahlt und du bist nicht in einem Arbeitsverhältnis - sprich du mußt dich selber versichern, z.B. Krankenversicherung zahlst du seber oder bist über deine Eltern (unter 23), Familien versichert. Aber zu ner anderen arbeit können sich dich jeder Zeit abrufen, sobald du Geld vom Arbeitsamt in Form von Unterstützung erhälst!!!...



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  5. #5
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
    Mitglied seit
    02.03.2004
    Ort
    Dräääsden
    Semester:
    6. (aber grad pause)
    Beiträge
    1.342
    wenn du ein praktikum machen willst, musst du diese rote "veränderungsmitteilung" ausfüllen!
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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