hätt da nochmal ne allgemeine frage zum auswahlverfahren:
kleiner vorgeschichte: hab nen abi mit 2.7 in niedersachsen gemacht und muss ab dem 4.10 zwei jahre zum bund.
wenn ich einen studienplatz durchs auswahlverfahren bekommen, behalte ich dann meinen rechtsanspruch auf diesen plaz wärend meiner bundeswehrzeit? hab ich überhaupt ne changse mit 2.7 an einem auswahlgespräch teilzunehmen oder fällt diese option für mich sowieso flach ...??
und nach welchen kriterien werden diese gespräche überhaupt von der zvs vergeben? spielen da die sozialkriterien auch ne rolle? ich hätte da nämlich 4.
bekomme ich ein auswahlgespräch immer an meiner erstwunsch bzw. zweitwunsch uni (natürlich nur wenns an der ersten nicht geklappt hat)?
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