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Thema: BAföG

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Ja, das zählt komplett zum Vermögen. Und du darfst maximal Rücklagen von 5200€ haben. Wie lange läuft den der Bausparvertrag noch?
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

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  2. #12
    Premium Mitglied Avatar von Master Tom
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    @Hellequin
    Hm, naja, der läuft noch ein bisserl länger und jedes Jahr kommen 500 Euro dazu...

    Wie schaut das eigentlich aus, wenn ich mir etwas für die Altersvorsorge ansparen möchte (wie auch immer)? Schließt das den Erhalt von BaföG aus?
    Denn 5000 Euro sind ja nun nicht wirklich viel, sollte man später wirklich mal darauf angewiesen sein...!



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  3. #13
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Soweit ich weiß wird dir eine private Rentenversicherung o.ä. nicht angerechnet. Zumindestens hat sich das Bafögamt noch nie für meine interessiert.Was zählt sind alle Gelder die auf Konten lagern, Aktienvermögen,
    und der Bausparvertrag. Von daher denke ich eher das deine Chancen da schlecht aussehen. Würde aber evtl. trotzdem mal zur Bafögberatung gehen, schaden kann es ja nichts.
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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    126
    Bin mir nicht ganz sicher, ob das beim Bausparvertrag auch geht, aber man kann den doch auch umschreiben lassen, z.B. auf die Eltern. Und man kann den auch ruhen lassen, also das nicht mehr jeden Monat 500 € drauf eingezahlt werden. Frag am besten bei der Bank nach.



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  5. #15
    Avatar von Pünktchen
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    06.06.2002
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    Mit dem Umschreiben wäre ich vorsichtig. Das muss mindestens ein halbes Jahr vor Antragstellung passieren (sagt man!!!, denn offizielle Angaben gibts nicht).

    Also Geld von A nach B zu verschieben ist eigentlich nicht erlaubt!
    *nachparagraphensuch* Stand: April 2001


    § 27 Absatz 1
    27.1.1 Sachen sind körperliche Gegenstände im Sinne des § 90 BGB.

    27.1.2 Eine Forderung ist ein Recht, von einer bestimmten Person eine Leistung (Tun oder Unterlassen) zu verlangen, z. B Zahlung eines Geldbetrages, Lieferung von Waren.

    27.1.3 Sonstige (Vermögenswerte) Rechte können an Sachen und Rechten bestehen, z. B. Geschäftsanteile, Wertpapiere. Patentrechte, Verlags- und Urheberrechte. Für die Bewertung dieser Rechte sind die Maßstäbe des Bewertungsgesetzes zugrunde zu legen.

    27.1.3a Vermögenswerte sind auch dann dem Vermögen des Auszubildenden zuzurechnen, wenn er sie rechtsmißbräuchlich übertragen hat. Dies ist der Fall, wenn der Auszubildende in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Stellung des Antrages auf Ausbildungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile seines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere seine Eltern oder andere Verwandte, übertragen hat.

    27.1.4 ...

    27.1.5 Der Verwertung der Guthaben aus Bausparverträgen und prämienbegünstigten Sparverträgen stehen rechtliche Gründe nicht entgegen Zur Berechnung vgl. Tz 28.3.4.

    Quelle
    Geändert von Pünktchen (26.09.2004 um 14:59 Uhr)

    You can`t always get what you want - But if you try sometime you find - you get what you need



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