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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Isihero
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    Hallo an alle

    hat eine von euch vielleicht der Pflegepraktikum nur Halbtags gemacht?
    Es ist nämlich so das die Uhrzeiten auf dem Bescheinigung nicht auftauchen....
    Die Rede ist von 90 Tagen: Von dann bis wann. Aber nicht wieviel.
    Oder ist es im Krankenhaus Pflicht das der Praktikant 8 Stunden Täglich leisten muss?
    Oder wird dies unterschiedlich geregelt in jedem Krankenhaus?
    Wurde mich echt interessieren...
    Ich könnte nämlich jetzt ein Pflegepraktikum starten, aber eben, nur Vormitags.
    Bin dankbar für jeden Feedback
    Viele Grüße,

    Isihero.



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  2. #2
    Sidewinder
    Guest
    Also ich selber und auch alle meine Kommilitonen, mit denen ich drüber gesprochen hab, haben während des Pflegepraktikums die ganz normalen Schichten mitgearbeitet, also quasi Vollzeit, und was anderes ist mir auch nicht bekannt!
    Ich meine, letztenendes frägt kein Mensch danach, wie lange du jeden Tag gearbeitet hast, solange du die Bescheinigung der entsprechenden PDL hast, dass du eben 90 Tage Praktikum abgeleistet hast!
    Ich denke schon, dass es in der Regel Gang und Gäbe ist, dass man die vollen acht Stunden arbeitet, aber solange auf deiner Bescheinungung verzeichnet ist, dass du die 90 Tage weg hast...also bei mir hat keiner gefragt, wie lange ich da jeden Tag auf Station war...



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  3. #3
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    Hallo!
    Ich hab während des KPP die ersten beiden Monate immer 8 Stunden am Tag gearbeitet. Den letzten Monat bin ich auf ne andere Station gewechselt, wo ich nur noch 5- 6 Stunden am Tag gearbeitet hab..Und meine Bestätigung hab ich trotzdem..also: versuch, so wenig wie möglich zu arbeiten!!
    i bet you want the goodies..



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  4. #4
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Siehe auch das Merkblatt Krankenpflegedienst des LPA BaWÜ
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Isihero
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    Hi Ricco,

    danke für den Link, da war ich gestern schon drin und bin auch nicht schlauer geworden. Da steht nämlich:

    "Über die durchführung des Praktikums, ob eine Entlohnung zu erfolgen hat oder von welchen Arbeitszeiten auszugehen ist, sind in der Approbationsordung für Ärzte keine Vorschriften enthalten."

    Daher meine Fragen, vielleicht hat eine es doch schon durchgezogen, wie Matze83 bereits beschrieben hat. Nur das er/sie nur ein drittel des Praktikums in diese Form absolviert hat.
    Ich glaube das die größte Hindernis in so eine Geschichte die Pflegeleitung sein wird...warum soll sie mir das Leben leichter machen?

    Ich kann noch nicht einmal mit schöne_blau_Augen prallen...die habe ich nämlich nicht
    Vielleicht fällt mir noch was ein!
    Viele Grüße,

    Isihero.



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