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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich habe eine Zulassung zum WS 04 erhalten, habe aber nun kurzfristig doch auch noch eine Zulassung für Biochemie im Nachrückverfahren erhalten. Nun weiß ich nicht, was ich studieren soll und ehrlich gesagt find ich diese Entscheidung (muss mich bis Montag festlegen) die ja so wichtig ist, ein bisschen zu krass. Angenommen, ich entscheide mich nun für Biochemie mit der Option, dass ich evtl. feststelle, dass Medizin doch das richtige für mich ist.
    Wenn ich dann Biochemie nach dem 1. Semester abbreche, kann ich mich problemlos für Medizin zum SS 05 neu bewerben?
    Habe nrw abi mit 1,5 und hätte dann immer noch keine WS weil studieren ja nicht zählt. Meint ihr, ich könnte es zum SS in Göttingen schaffen? Also so wie ich das auf der zvs Seite lese ist das möglich, aber 100 Prozent verstanden hab ich das alles nicht. Dieses Jahr hat es mit Erstwunsch Göttingen auch nicht geklappt.
    Meint ihr mein Bonus "Teilnahme am Auswahlverfahren" ist dann futsch? Bin dieses Jahr übers Hauptverfahren zugelassen worden, und habe nicht an einem Auswahlverfahren teilgenommen.

    Wäre super, wenn ihr mir helfen würdet!!!



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  2. #2
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Hey,

    ich schätze die Chance, dass du im SoSe einen Platz bekommst, schon als realistisch ein, aber Göttingen könnte ziemlich knapp werden. Es gibt aber einen kleinen Trick, der bei dir gut klappen könnte. Nimm Göttingen als Erstwunsch im ZVS-Antrag und lehne alle anderen Studienorte ab. Solltest du über das Hauptverfahren keinen Platz in Göttingen bekommen können (aber woanders wäre es durchaus möglich), dann bekommst du keinen, kannst aber im Auswahlverfahren der Hoschschulen teilnehmen. Du wirst dann Göttingen zugeteilt und musst den Auswahl-NC knacken, der aber in den letzen paar Jahren immer über 1,5 lag. Sollte also kein Problem sein.

    Gruß, lilac
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  3. #3
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    Danke, na das sieht dann ja ganz gut aus. Kann man die Grenze, bis wo man am Auswahlverfahren teilnimmt irgendwo bei der zvs nachlesen?
    Kann ich da denn noch dran teilnehmen? Hab doch den Joker schon verspielt, oder???



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  4. #4
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Man kann die jeweiligen Grenzen zur Vorauswahl und zur endgültgen Auswahl im Hochschulverfahren bei www.zvs.de nachlesen. Wie die Grenze im SoSe 2005 aussieht, kann man natürlich noch nicht sagen, da die Grenze nicht im vorher festgelegt wird, sondern es auf die Abischnitte der Bewerber ankommt und die weiss man ja nicht vorher.

    Da du im Hauptverfahren deinen Platz bekommen hast, hast du nicht am Auswahlverfahren teilgenommen und hast folglich deinen "Joker" noch und kannst auch noch daran teilnehmen.
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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