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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Gold Mitglied
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    27.09.2002
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    305
    Zitat Zitat von Janine
    1)
    Du magst recht haben, dass die Deutschen immer noch ein Völkchen sind, das Regeln und Vorschriften liebt. Aber was das heutige Ausmaß angeht, kann ich nichts Falsches daran finden!
    2)
    Wer ein bisschen Grips hat, benutzt seinen eigenen Kopf zum Denken, würde ich sagen.
    3)
    aber das hat auch seine Vorteile. Hier sind die Wände der Häuser gerade und sie fallen auch nicht um beim nächsten großen Windstoß. Und dank DIN Norm hängen alle Klos und Waschbecken in der richtigen Höhe und Heizungen heizen auch noch bei -10° in ausreichendem Maße
    1)
    Dann erklär doch mal einer 14-Jährigen wieso sie in den Knast kommt...Ich versuch mal: deine Eltern sind aus dem EX-Yugoslavien nach D gekommen, also seid ihr "Ausreisepflichtige Ausländer" nun ist der Krieg vorbei, damit seid Ihr "Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" und die kommen in die "Sicherungs und Vorbereitungshaft" (sog.:Abschiebehaft) weil sie könnten sich einer Abschiebung entzeihen wollen, und dieser Verdacht ist gegeben da EX-Yugoslavien ärmer ist als Deutschland seid Ihr "offensichtlich ausreiseunwillig". Deine Vater Kommt natürlich in ein anderes Gefängniss als deine Mutter, und Du in noch ein anderes...so für die nächsten 18 Monate..Da Ihr aber keine Kriminellen seid habt kein Recht auf einen Anwalt
    und keine Anklage und keine Öffentliche Gerichtsverhandlung...Auch ja Hast Du noch Taschengeld, das ist schön von dieser musst nämlich diese Haft bezahlen....

    Tja ein Polizist brachte dies nicht übers Herz und nach Stundenlagen gewissenskoflikt entliess er einen Mann aus der Haft...vor Gericht sagte der Polizist: Er habe einen Eid aufs Grundgesetz abgelegt und dort stehen so sachen wie "Menschenwürde" und "Gewissensfreiheit" und sein Gewissen weigert sich unschuldige Menschen, die Nichts verbochen haben nur weil Sie Ausländer sind für Monate von Ihren Familien getrennt hinter Gitter zu sperren:

    Urteil des Bundesgerichthofs (BGH): natürlich hat auch ein Polizist ein Recht auf ein Gewissen aber nicht bei der Arbeit, denn er gibt es am Dinstbeginn quasi in der Umkleide ab und holt es nach feierabend wieder...
    !!!!!!!!
    "denn der Gehorsam gegenüber dem Diebnherr hat nunmal Vorrang vor dem Grundgesetz" (so der BGH)
    !!!!!!!!
    hmmm ich frage mich ob am in all den Jahren seit 1933 in D überhaupt was dazugelernt hat..."es geziehme sich nicht führ den Untertan die Obrigkeit in Frage zu stellen" oder "er hat ein sauberes gewissen denn er benutz es nicht"
    2)
    Wie meinst Du den Satz?
    3)
    Jaa...und deswegen Bekomt auch ein retungswagen keine TÜV-Plakete weil der Verbandskasten abgelaufen ist....und ein Arzt musste eine Knolle zahlen weil er zwar einen gesammelten Artzkoffer aber keinen Verbandkasten hat....



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  2. #22
    Back on Stage Avatar von Rico
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    31.01.2002
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    Tübingen
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    6.701
    Ist Abschiebehaft denn ein typisch deutsches Problem?
    Wie handhaben das andere Länder (Italien, z.B.)?
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #23
    nicht zynisch werden?! Avatar von questionmark
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    München
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    Anatomiesemester
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    858
    Typisch deutsch würde ich das Problem nicht gerade nennen. Ich denke, Deutschland ist doch noch ziemlich gemässigt, was das angeht, obwohl das in den letzten Jahren schon strenger gehandhabt wurde. In Australien zum Beispiel werden diese Leute erst gar nicht ins Land gelassen.
    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft.
    Friedrich Schleiermacher



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  4. #24
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
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    Zitat Zitat von 1234556
    !!!!!!!!
    "denn der Gehorsam gegenüber dem Diebnherr hat nunmal Vorrang vor dem Grundgesetz" (so der BGH)
    !!!!!!!!
    Den nächsten Kinderschänder lasse ich dann auch sterben, weil mein Gewissen mir nicht erlaubt Menschen, die solche Taten begangen haben, zu behandeln. Sorry aber wenn Du so plakativ argumentierst, tue ich es auch.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  5. #25
    Gold Mitglied
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    27.09.2002
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    305
    Zitat Zitat von Die Niere
    Den nächsten Kinderschänder lasse ich dann auch sterben, weil mein Gewissen mir nicht erlaubt Menschen, die solche Taten begangen haben, zu behandeln.
    1)
    Nicht ohne Grund ist es Dein gutes Recht als Arzt in (!) Deutschland (!) einen Patienten abzulehnen!!! Und wenn Du es in diesem Falle auch wirklich tust kann ich dir hier in dem Falle auch keine Vorwürfe machen...Die einzige Ausnahme bildet der akute Notfall!

    2)
    Die beiden anderen Zitate waren wohl zu sehr plakativ...

    Ein gewissen verbietet mir erstmal (wenn nicht unbedingt unvermeidbar) einem Menschen Gewalt anzutun. Bei Deiner Handlung entsteht ein Schaden für einen menschen, bei der des Polizisten nicht, sodern es wird ein Schaden für einen Menschen Abgewendet! Es geht nicht um das eigene gewalttätige vorgehen gegen andere Menschen sodern um die Weigerung einem Menschen auf anordung der "Oberigkeit" Gewalt anzutun, und die Einzigen beiden Berufsgruppen für die das in der Praxis infrage komt sind Polizisten und Soldaten...wenn aber ein Politzist grundsätzlich im dienst kein gewissen zu haben hat, dann wozo braucht mann denn sonst als Deutscher ein "gewissen" im Grundgesetz? Nur einmal im Leben um Zivi statt Bund zu machen?

    Bitte verzichte nun aufs Argument mit dem Tod eines Kinderschänders sei die Rückfallgefahr ein für alle mal beseitigt, mit mit dem am Leben lassen füge ich einem möglichen künftigen kind einen Schaden zu, denn es bringt nicht zum Tausendsten Male das Pro und Kontra der Todesstrafe auszudiskutieren...ich sehe daher die Analogie zu der Problematik NICHT!!!
    Deine Analogie müsste dann lauten:
    Was ist wenn mir vom Gesetz befohlen wird als Todesstrafe einen Kinderschänder totzuspritzen, weil es mir befohlen wurde? Und mein gewissen verbiet es?



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