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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Zitat Zitat von Zero
    1. Braucht man sowas zum Physikum schon? Meiner Meinung nach nicht, oder irre ich da?
    Nein, braucht man nicht.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



  2. #17
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Zitat Zitat von Zero
    1. Braucht man sowas zum Physikum schon? Meiner Meinung nach nicht, oder irre ich da?

    2. Was denkt ihr, wie eine Trunkenheitsfahrt gehandhabt wird? Natürlich ohne irgendwem Schaden zugefügt zu haben.
    1. Nein braucht man nicht

    2. Wenns eine "Straftat" war (also größer 1,1 Promille) dann Eintrag nach §316 StGB, wenn es eine Ordnungswidrigkeit war (also kleiner als 1,1 Promille), dann kein Eintrag, würde ich jetzt mal schätzen

    Der Frosch
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von Zero
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    Hey,

    erst mal danke für die schnelle Antwort und danke dafür, daß ihr nich sinnlos über mich hergezogen seid.

    2. Wenns eine "Straftat" war (also größer 1,1 Promille) dann Eintrag nach §316 StGB, wenn es eine Ordnungswidrigkeit war (also kleiner als 1,1 Promille), dann kein Eintrag, würde ich jetzt mal schätzen
    Nun ja, war ne Straftat, die mit 40 Tagessätzen bestraft wurde. Nun wurde aber weiter am Anfang des Threads geschrieben, daß unter 90 Tagessätzen wohl kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt bzw. dies nach einiger (straffreier) Zeit wieder erlöscht.

    Wie sicher sind denn diese Aussagen? Werd lieber noch mal beim LPA anfragen, oder besser doch gleich bei der Staatsanwaltschaft, die mir die Strafe auferlegt hat.



  4. #19
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von Zero
    1)
    Nun wurde aber weiter am Anfang des Threads geschrieben, daß unter 90 Tagessätzen wohl kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt
    2)
    Werd lieber noch mal beim LPA anfragen,
    3)
    oder besser doch gleich bei der Staatsanwaltschaft, die mir die Strafe auferlegt hat.
    1)
    Das stimmt nicht ganz es gibt nämlich zwei Arten von Führungszeunissen:
    Die einen die bekommen Privatpersonen wie z.b. dein Chefarzt, dort stehen nur Straftaten die über einer bestimmten Schwelle liegen, die geringen Straftataen Stehen nicht drin und da dein Chef gar juristisch nicht die möglichkeit hat kleinere Straftaten zu überprüfen, kannst und DARFT sogar ich da bezgl. kl. Straftaten anlügen
    Führungaszeugnisse für Behörden dageggen erhalten so ziemilch alles einschließlich "größerer Strafzettel"(bzw. Strafbefehle) u. gff. böser komentare über deinen geisteszustand...deswegen darft du von nen Behörde oder nem Richter nicht mal die kleinen Straftaten verschweigen, und da Behörden die Approbation azusstellen haben sie auch zugriff auf diese kleien Straftaten
    2)
    Das LPA hat damit nichts zu tun, zuständig ist die Approbationsvergebende LAndesbehörde ich glaub bei uns vetreten durch die Bezierksregierungen
    3)
    Staatsanwaltschaften können niemanden bestrafen...sie können höchtes nach d. Strafprozessordnung das Verfahren gegen eine Gelbuße einstellen aber dann erledigt sich das Problem von aleine, weil dann ist das verfahren ja eingestellt worden und dDu bist nicht vorbestraft...



  5. #20
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    Mit ein bisschen Glück sind bald ne Menge junge Leute vorbestraft...
    Denke da so an MP3 und Co )

    Stell mir das gut vor: Vorbestraft wegen 3500fachen Diebstahls. Was für ein asozialer Mensch. Der darf nicht Arzt werden )

    Ich lach mich kaputt...
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



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