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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Platin Mitglied Avatar von tonexxx
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    18.08.2004
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    Zitat Zitat von doclala
    Wortsalat = Rumgenuschel im Sinne einer Dysarthrie oder mehr so Kauderwelsch im Sinne von Paraphrasien bei einer Aphasie?
    Alkohol-Fötor?
    Bewegt er Ärmchen und Beinchen seitengleich (wenn nicht spontan dann vielleicht mal ein bißchen Schmerzreize!!)?
    Kein Passant da der erzählt, dass der Patient vielleicht "gezuckt" hat als er zusammengebrochen ist?
    Ihm war schwindelig vorher - hat er vielleicht auch erbrochen?
    Ist er auf der Fahrt ins Krankenhaus eigentlich "wacher" geworden? (so um mal grob zwischen Synkope und möglicherweise anderer Ursache unterscheiden zu können...)

    Wenn ich das mal so rein symtomatologisch zusammenfasse mit Schwindel, Vigilanzminderung, Dysarthrie und Tetraparese sind wir da in der Neuro-Ecke bei der Verdachtsdiagnose eines Geschehens im hinteren Kreislauf (ACHTUNG: Basilaristhrombose???) - womit ICH persönlich Einlieferung in eine Neurologie und sehr sehr gerne auch MIT Notarzt befürworten möchte (solche Menschen neigen nämlich dazu auch mal schnell kreislaufinstabil und beatmungspflichtig zu werden, außerdem kann sich der NA während der Fahrt mal nürtzlich machen und `nen dicken Zugang legen und Blutabnehmen )

    Halt uns mal auf dem Laufenden tonexxx!!
    Also: Paraphrasien treffen sein Gebrabbel wohl eher. Alkohol-Fötor konnten wir in der U-Bahnstation nicht riechen. Da wir aber inzwischen ja in der Klinik sind: Sr. Ulla hatte ein besseres Näschen als wir. Nachfrage ergibt aber nix verwertbares.

    Extremitätenbewegung is super. Der Patient kann bei der Umlagerung von der Treppe aufs Stühlchen und vom Stühlchen auf die Trage sogar mithelfen. Im Krankenhaus (Trage - Trage) will er das dann nicht mehr. Wacher wird er auch nicht.

    Fremdanamnestisch kein Krampf, eher Präkollaps. Er scheint die Treppe noch gut erreicht zu haben.

    Pat. erbricht beim Umlagern Stühlchen - Trage. Therapie mit 1 Amp. Vomex A i. v.

    Interessant ist ja jetzt vielleicht auch, dass der Patient die Augen nicht mehr schließt, nachdem wir ihn zwecks LR gebeten hatten, diese zu öffnen. Sah fast schon nach nem Exophthalmus aus.

    Das wärs wohl erstma.

    Gruß,
    tonexxx, der dranbleibt, jawoll!



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  2. #27
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Tut mir leid, ist oT, aber darauf musste ich jetzt einfach nochmal antworten.
    Zitat Zitat von Felix@112
    Oh, mein Gott!! Ich dachte, diese Zeiten seien langsam vorbei....
    Wenn ich das hier machen würde, würde ich 1. eine Abmahnung vom Arbeitgeber kriegen und 2. vom Notarzt einen in die Fresse !
    Hier wirst du schief angeguckt, wenn der Pat. keinen Zugang hat....
    Naja, anscheinend sind diese Zeiten nur in Deinem Bereich lange vorbei... (wo fährst Du?). Ich für meinen Teil habe bislang in drei verschiedenen RD- Bereichen gearbeitet und in keinem war es Standart, das die RTW- Besatzung einen Zugang legt. Zumeist wurde es einfach auch nicht gerne gesehen, von Notkompetenz- Angelegenheiten mal abgesehen.
    Ob ich das jetzt persönlich für richtig halte sei mal dahin gestellt, aber rein rechtlich ist Zugang legen immer noch potentiell Körperverletzung und ärztliche Aufgabe, daran ist nunmal nicht zu rütteln.
    Wenn ich einen stabilen und ansprechbaren Pat. mit frischem Insult habe, dann möchte ich den in engem Zeitfenster in die Neuro bringen. Wofür brauche ich da einen Notarzt??
    Bei uns wird in der Regel der NA gleich mitalarmiert, somit Zeitverlust äußerst gering, wenn überhaupt.
    Nee, nee Rugger! So geht das nicht. Das ist der NA Indikationskatalog aus Bayern. Der ist doch erstens ziemlich neu und zweitens hat der weder bundesweite Gültigkeit geschweige denn Akzeptanz.
    Mist, ich dachte, ich komme damit durch...
    Aber letztlich sind die Indikationen ja im großen und ganzen bundesweit doch ähnlich...
    Ganz zu schweigen, daß lt. Murphy immer dann WIRKLICH ein Arzt gebraucht wird, wenn er bei nem Murks Einsatz ist.
    Murphys Law kann aber auch umgekehrt zur Anwendung kommen: ist der NA nicht dabei, verschlechtert sich die Lage des Patienten auf einmal drastisch.
    Ich bin und bleibe ein Anhänger des guten alten Grundsatzes "Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig". Und in den Zeiten des Rendevouz- Systems kann sich der NA ja schnell wieder freimelden oder umsteigen, wenn was anderes aufläuft, wo er dringender gebraucht wird. Ich weiß, ist nicht sonderlich ökonomisch, aber ich denke, wenn durch den Einsatz eines NAs auch nur in einem von zwanzig Fällen schwerere Folgeschäden abgewendet werden können und somit auch teure Reha- Maßnahmen vermieden werden, dürfte sich das in der Summe doch rechnen?!

    Rugger



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  3. #28
    Chirurgenbändiger
    Mitglied seit
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    Ort
    war die Emma H.
    Semester:
    2. WBJ AINS
    Beiträge
    348
    Zitat Zitat von Rugger
    Naja, anscheinend sind diese Zeiten nur in Deinem Bereich lange vorbei... (wo fährst Du?). Ich für meinen Teil habe bislang in drei verschiedenen RD- Bereichen gearbeitet und in keinem war es Standart, das die RTW- Besatzung einen Zugang legt. Zumeist wurde es einfach auch nicht gerne gesehen, von Notkompetenz- Angelegenheiten mal abgesehen.
    Niedersachsen! Genauer gesagt: Region Hannover. Vorher hab ich im Landkreis Celle gearbeitet. Dort war es nicht anders!

    Zitat Zitat von Rugger
    Ob ich das jetzt persönlich für richtig halte sei mal dahin gestellt, aber rein rechtlich ist Zugang legen immer noch potentiell Körperverletzung und ärztliche Aufgabe, daran ist nunmal nicht zu rütteln.
    Komm, geschenkt

    Ich denke, im großen und ganzen sind unsere Meinungen nicht weit auseinander!
    Aber du weißt ja, wie es ist:

    Das haben wir schon immer so gemacht!
    Wo kommen wir denn da hin!
    Das haben wir noch nie so gemacht!

    Die drei Rettungsdienstleitsätze

    So long
    der Felix
    ....und vom Himmel komm sie her!!



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  4. #29
    Premium Mitglied
    Mitglied seit
    15.07.2003
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    kann mich nicht mehr erinnern
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    CAIP
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    123
    Tja, hinsichtlich der NA-Indikation und ihrer Gültigkeit kann ich bzw. die Bundesärztekammer aushelfen:

    http://www.bundesaerztekammer.de/30/...nskatalog.html

    Diese Liste (ist glaube ich fast identisch mit der aus Bayern).wurde 2001 auf dem Hintergrund von Empfehlungen des BAND formuliert, das finde ich für den Bereich Medizin nicht wirklich neu!!!



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  5. #30
    Platin Mitglied Avatar von tonexxx
    Mitglied seit
    18.08.2004
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    635
    Liebe Leute haltet euch fest.

    Die Auflösung ist so spektakulär, dass ich es selbst kaum glauben will.

    Langwierige Recherchen haben ergeben, dass der gute Mann einfach nur besoffen war. 5 oder 6 oder mehr Bier auf zunächst leeren Magen und dann noch ein fettes Abendessen waren für ihn wohl einfach zu viel.

    Tut mir leid für alle Neurologen, aber hätte ja auch was Spannenderes sein können.

    In diesem Sinne: Prost!



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