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Thema: 1. Semester

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    ich studiere noch nicht
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    also den Anwalt von mir haben bis jetzt 2 bekannte vor mir gehabt, und beide sind nach 1 Jahr reingekommen. Ich hab im Frühjahr angefangen zu klagen - demnach stehen die chancen bei 100% (...oder auch nicht)

    ich hab mich mal im forum umgesehen und festgestellt, dass die Kläger nen ziemlich schlechten Ruf haben, weil sie wohl an den "Qualitätseinbußen des Studiums" schuld sind. Das wusste ich vorher nicht sonst hätte ich bestimmt nie um Hilfe in diesem Forum gebeten sorry, das is mir jetz schon fast peinlich und ich stell hier noch dumme Fragen

    Die Kläger denken wohl: Klagen is ok,
    die Abi-Freaks: Klagen is voll blöd

    Sicher is klagen unfair vom finanziellen her gesehen, aber wegen ner sozialen Einstellung auf nen Studienplatz zu verzichten is in meinen Augen einfach nur Dummheit.

    Was ich übrigens auch als unfair betrachte ist wenn jemand mit nem 1,0-er Abischnitt nen Studienplatz bekommt weil ihm grad nix besseres als Medizin einfällt, und der mit dem 2,5-er Abischnitt der sich wirklich mit der Materie auseinandergesetzt hat zur Hölle geschickt wird. Da könnt ich mich echt aufn Boden werfen und solange heulen und rumstrampeln bis ich mit Tränen in den Äuglein einschlaf während ich an meinem Kuscheltier nuckel...



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  2. #17
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von nenn_mich_lola
    Was ich übrigens auch als unfair betrachte ist wenn jemand mit nem 1,0-er Abischnitt nen Studienplatz bekommt weil ihm grad nix besseres als Medizin einfällt, und der mit dem 2,5-er Abischnitt der sich wirklich mit der Materie auseinandergesetzt hat zur Hölle geschickt wird.
    Jaja... das alte Lied:

    1,0-Abiturienten studieren bloß Medizin, weil ihnen nix besseres einfällt und ab 3,0 fangen die wirklich guten, aber leider verhinderten Ärzte an.

    Man möge aufhören sich selber was vorzumachen
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #18
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    ich studiere noch nicht
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    Zitat Zitat von Rico
    1,0-Abiturienten
    Das ist ganz alleine deine Verallgemeinerung. Ich hab von mir bekannten Einzelfällen gesprochen mit der Begründung, man sollte bei dem ganzen "Kläger sind doch alle assozial und unfair" doch mal die andere Seite kurz erwähnen.



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  4. #19
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von nenn_mich_lola
    Ich hab von mir bekannten Einzelfällen gesprochen
    Dann versteh ich nicht, wieso Du Dich aufregst, wenn es bloß Einzelfälle sind und Du nicht gerade ein oder zwei Plätze hinter dem Grenzrang sitzt, dann haben die gar keinen Einfluß darauf ob Du einen Studienplatz kriegst oder nicht.

    Nebenbei haben ja auch Leute, die sich kurzfristig entschieden haben durchaus die Chance, vernünftige Ärzte zu werden.
    Auf der anderen Seite habe ich auch genug Leute gesehen, die seit sie 3 sind Kinderärztin werden wollen und dann im Studium völlig untergegangen sind.

    Du siehst, worauf ich hinaus will:
    Diese ganze Litanei der Sekundärkriterien wie "der will das schon immer machen" und "der liest schon seit der 12. Klasse Medizinbücher, arbeitet im Rettungsdienst und kann schon die Braunüle am richtigen Ende anfassen" sagt letztlich nullkommanix über den Studienerfolg aus.
    Deshalb ist es müssig da mit Einzelfällen um sich zu werfen.
    Definition of clinical experience:
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  5. #20
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Zum Einen - warum ist es dir jetzt "fast peinlich" hier Fragen zu stellen. Es gibt hier schon noch mehr Kläger als du was du beim Lesen der entsprechenden Themen sehen kannst. Und außerdem solltest du schon damit leben können, wenn andere das Klagen nicht so toll finden. Wenn du dann nämlich mal deinen Studienplatz hast wirst du auch u.U. noch entsprechende Kommentare hören. Sei es von Professoren oder Kommilitonen.
    Natürlich sagt auch ein (sehr) gutes Abi nicht sehr viel über die Befähigung zum Medizinstudium aus, aber das ist nunmal der Weg der seit Jahren feststeht.
    Und wenn du dann an der Uni bist wirst du schon sehen, dass die Lehrqualität unter den Einklägern leidet. Ich dreh da jetzt persönlich keinem Kläger nen Strick draus, schließlich hat ihnen die Justiz diese Plätze zugestanden - muss ich respektieren. Aber es ist doch schon ein Unterschied, ob du in deinem Semester knappe 250 oder über 300 Studenten hast. Dass in bestimmten Praktika nur Kapazitäten von max. 300 Studenten bestehen und es fast ausgeschlossen ist an der eigenen Uni einen Kurs zu wiederholen sehen die Gerichte leider nicht. Außerdem werden durch die zusätzlichen Plätze so löbliche (und geforderte!) Ansätze der Unis wie Kleingruppenunterricht / bedside-teaching torpediert. Entweder wird dann anders gelehrt, oder aber der Druck ist in den ersten Semestern so hoch, weil die Unis versuchen nach dem Physikum entsprechend weniger Studenten zu haben.

    Aber wie gesagt - Klagen ist nichts Ungesetzliches und als "moralisch verwerflich" seh ich es jetzt auch nicht gerade an. Deshalb bleib ruhig im Forum

    Ciao, Lars



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