Gab es hier nicht mal nen Thread zu den Arbeitszeiten?
Auf alle Fälle dazu die herzerwärmenden Infos der BW-Unis
Nachzulesen auf dieser tollen Website.Während des Praktischen Jahres sind Sie Student/-in in einem "Pflichtpraktikum".
Ihr "Status" als Auszubildende/-r hat zur Folge, dass Sie nicht dem Arbeitsrecht oder dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Dies bedeutet für Sie beispielsweise, dass es
keine rechtlich vorgeschriebenen Pausen,
maximale Tagesarbeitszeiten und
keinen Urlaubsanspruch gibt.
@Leoline was hast du denn fürs Wahlfach zusammengefasst? Mache das ja normal auch, und frage mich, was außer Fällen ich da am besten lerne für Innere, Chirurgie, Anästhesie.
Klar, man lernt währenddessen was, schaut was nach. Aber sonst? Nochmal die Klausursachen? Kurzlehrbuch?
Und welches Fallbuch weiß ich auch noch nicht hatte jetzt mal eines aus der Bib ausgeliehen, um zu schauen,w ie ich es finde.