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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #10026
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    1.493
    Kommt drauf an. Bei uns will das Amt wohl ein Zeugnis eines Internisten/Niedergelassenen, auch wenn hier schon viele gesagt hatten, jeder approbierte Arzt könne es.
    Kann man glaube ich nicht sagen, außer man will sich mit der Regierung anlegen.



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  2. #10027
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    1.584
    Von meiner ehemaligen Uni gibt es zum Thema Approbation ne Info PDF, in der u. a. auch steht, dass es keine Verwandten sein dürfen und nicht der/die Arbeitgeber:in, das steht aber nicht in dem FAQ der ausstellenden Behörde. Würde also empfehlen bei dieser nachzufragen, dann weißt du es sicher.



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  3. #10028
    Diamanten Mitglied
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    Post-M3
    Beiträge
    2.207
    So, seit 2 Tagen im neuen Krankenhaus und im Wahlfach. Ist natürlich ganz anders. Keiner "plant" mit einem im Sinne, dass man unbedingt Haken halten muss, Blut abnehmen etc. Übe jetzt fleißig Viggo legen und durfte auch schon intubieren. Nur das Pendeln ist tierisch anstrengend. Und morgen dank Streik auch erstmal nicht möglich. Hab zum Glück nen AA aus einer anderen Abteilung gefunden, der mich mitnimmt. Wobei die Abteilung auch so nett war, micht notfalls ins "Home Office" zu schicken, sprich Themen zum Selbststudium zu geben, damit ich keine Fehltage bekomme.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  4. #10029
    formerly known as Leoline95 Avatar von fovea
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    2. WBJ
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    619
    zur Approbation: der Bescheid muss von einem Internisten/Hausarzt oder Betriebsarzt (?) erfolgen. Steht so auf der lpa Hessen Seite. Ob man verwandt sein darf oder nicht, steht da nicht.

    Btw: Lebenslauf?!?! Warum?!



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  5. #10030
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von fovea Beitrag anzeigen
    zur Approbation: der Bescheid muss von einem Internisten/Hausarzt oder Betriebsarzt (?) erfolgen. Steht so auf der lpa Hessen Seite. Ob man verwandt sein darf oder nicht, steht da nicht.

    Btw: Lebenslauf?!?! Warum?!
    da kocht wohl jedes lpa sein eigenes süppchen…
    bei uns steht da zB nur, dass es sich um einen arzt handeln muss, der nicht mit einem verwandt ist. was für ein arzt das sein soll, wird an keiner stelle erklärt…

    lebenslauf, ja… die wollen wohl ausschließen, dass du irgendwann mal im gefängnis hättest sitzen können.. zB aufgrund größerer lücken.. gleichzeitig ist allerdings ein führungszeugnis gefordert.. und da sollte ja alles wichtige drinstehen.
    naja… ich halte es kurz und knapp.. habe jahrelang mal hier mal da gejobbt, das werd ich nicht alles aufzählen, sonst wird der lebenslauf drei seiten lang…
    Geändert von AlexDo86 (12.01.2022 um 21:00 Uhr)



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