Was heißt weniger Rechte? Man kann so einiges an Tätigkeiten verweigern, wo der Arbeitgeber bei einem Angestellten ein weitreichendes Direktionsrecht hat. Klar kann man weltfremde Ärzte massiv verärgern, das war's dann aber auch schon. Auch zum Thema Urlaub: Man kann seine Fehltage nehmen wie man will, die sind weder ankündigungs- noch genehmigungspflichtig. Dessen muss man sich bewusst sein und das im Zweifel eben im eigenen Interesse instrumentalisieren.
Problematisch ist natürlich, dass zwischen Fehl- und Krankheitstagen nicht differenziert wird. Aber das ist in Ausbildungen leider so, weil sich der Ausbildungsfortschritt nicht durch die Dauer im Ausbildungsverhältnis definiert, sondern durch geleistete Tage bzw. Stunden. Eine etwas kulantere Regelung wäre da aber, finde ich, durchaus angemessen.