teaser bild
Seite 2141 von 2148 ErsteErste ... 11411641204120912131213721382139214021412142214321442145 ... LetzteLetzte
Ergebnis 10.701 bis 10.705 von 10740
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #10701
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
    Mitglied seit
    16.03.2020
    Beiträge
    1.509
    Was heißt weniger Rechte? Man kann so einiges an Tätigkeiten verweigern, wo der Arbeitgeber bei einem Angestellten ein weitreichendes Direktionsrecht hat. Klar kann man weltfremde Ärzte massiv verärgern, das war's dann aber auch schon. Auch zum Thema Urlaub: Man kann seine Fehltage nehmen wie man will, die sind weder ankündigungs- noch genehmigungspflichtig. Dessen muss man sich bewusst sein und das im Zweifel eben im eigenen Interesse instrumentalisieren.

    Problematisch ist natürlich, dass zwischen Fehl- und Krankheitstagen nicht differenziert wird. Aber das ist in Ausbildungen leider so, weil sich der Ausbildungsfortschritt nicht durch die Dauer im Ausbildungsverhältnis definiert, sondern durch geleistete Tage bzw. Stunden. Eine etwas kulantere Regelung wäre da aber, finde ich, durchaus angemessen.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #10702
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.02.2019
    Beiträge
    68
    Bei uns hieß es explizit beim Chef Bescheid sagen und bei der Personalabteilung. Wenn es so ist, dass man die Fehltage nehmen kann wann man will, ohne es absprechen zu müssen, dann würde man es sich aber trotzdem vielleicht unnötigerweise verscherzen, wenn man auf sein Recht beharrt. Ist blöd, aber die Realität.

    Mit fehlenden Rechten wollte ich eig nur auf die Diskrepanz zwischen dem was einem aufgetragen wird und was tatsächlich erlaubt ist hinweisen. An meiner Uni wurde gesagt, man darf rechtlich nicht mal eine Anamnese machen, die 1:1 genutzt wird, sondern diese muss immer nochmal überprüft werden von einem Arzt im Patientengespräch. Und viele Ärzte wissen scheinbar auch nicht, was man wirklich als PJler darf. Die Anzahl der Male, die ich gefragt wurde ein Aufklärungsgespräch für ne ÖGD oder Kolo zu machen, ist mittlerweile auch zweistellig.

    Aber ich will ja jetzt auch nicht nur Meckerbeiträge im PJ Thread verfassen. Bin jetzt auf Intensiv und da gefällt es mir richtig gut. Hoffe ihr habt auch alle eine gute Zeit und schöne Feiertage! <3



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #10703
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    12.12.2004
    Ort
    Berlin
    Semester:
    FA
    Beiträge
    6.079
    Ich übertrage manchen meiner Studenten ebenfalls Aufklärungen, wenn sie mich vorher dabei begleitet haben, wir sie vorher durchgesprochen haben und mir 1-2 x angehört hab, ob sie wissen was sie tun. Einfach mal so machen ist natürlich dumm (vor allem für mich als Arzt selbst).

    "Die Risikoaufklärung kann einem Studenten im praktischen Jahr (PJ) übertragen werden, wenn dies seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.

    Geklagt hatte eine Frau, die bei einer Herzkatheteruntersuchung eine Dissektion der Arteria femoralis erlitten hatte. Sie ist der Meinung, nicht ausreichend über das Risiko von Gefäßverletzungen aufgeklärt worden zu sein, da das Aufklärungsgespräch von einem Medizinstudenten im PJ geführt wurde. Die Aufklärung sei eine ärztliche Aufgabe, die nicht delegiert werden könne.

    Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Die Aufklärung des Patienten sei eine ärztliche Aufgabe, die grundsätzlich auf einen anderen Arzt, nicht aber auf andere Hilfspersonen übertragen werden könne. Dies beruht nach Einschätzung des Gerichts auf dem Gedanken, dass der behandelnde Arzt als solcher für eine wirksame Einwilligung des Patienten in den geplanten Eingriff zu sorgen hat und die dafür erforderliche Aufklärung medizinische Kenntnisse voraussetzt, die beim nichtärztlichen Personal nicht erwartet werden können.

    Ist der Medizinstudent jedoch nach seinem Ausbildungsstand dazu in der Lage, Patienten über die Risiken des Eingriffs aufzuklären, kann die Aufgabe eines Aufklärungsgesprächs nach Meinung des Gerichts auf ihn übertragen werden. Die Klägerin sei ordnungsgemäß aufgeklärt worden, indem sie auf das Risiko einer Gefäßverletzung mit den entsprechenden Folgen hingewiesen worden sei. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2014, Az.: 7 U 163/12)."

    "Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann auch die Aufklärung einem Medizinstudierenden teilweise übertragen werden. Dem Urteil zufolge ist dies möglich, wenn die Aufklärung dem individuellen Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet. Dies setzt nach Einschätzung der Richter nicht unbedingt voraus, dass der Arzt bei jedem Aufklärungsgespräch anwesend ist. Für die Wirksamkeit der Einwilligung müsse der Patient die mit dem Eingriff verbundenen Risiken kennen. Es müsse stets die Möglichkeit geben, einen Arzt hinzuziehen oder um Rat zu fragen. Unter Juristen wird diese Entscheidung jedoch kontrovers diskutiert. Das Urteil eignet sich daher nicht, die ärztliche Aufklärung an PJ-Studierende zu delegieren, eine Prüfung im Einzelfall ist erforderlich." ( https://www.aerzteblatt.de/archiv/20...-und-was-nicht )
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #10704
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    12.12.2004
    Ort
    Berlin
    Semester:
    FA
    Beiträge
    6.079
    Noch dazu möchte ich bemerken, dass ich der Meinung bin, dass das PJ vermutlich sehr viel häufiger in Ausbeutung und Zeitverschwendung mündet als in wirklicher praktischer Wissensvermittlung. Mein PJ war relativ gut (zumindest zum größten Teil) und ich habe immer versucht (bzw. versuche es) auf die wirkliche ärztliche Tätigkeit vorzubereiten. Da "erwarte" ich allerdings natürlich auch, dass derjenige selbst daran interessiert ist und dann auch eine gewisse "Verantwortung" übernimmt (natürlich in Absprache und Gespräch über die Fähigkeiten).
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #10705
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.02.2019
    Beiträge
    68
    Ich hab die Aufklärungen gemacht für Eingriffe, die ich selbst gesehen habe und wo ein Arzt anwesend war, um im Zweifel etwas zu ergänzen. Auch beim PJler kann ein Übernahmeverschulden vorliegen, wenn nicht adäquat aufgeklärt wurde. Also es kann ja jeder halten wie er mag, aber auch dieses Urteil ist kontrovers und in Deutschland haben wir ja auch kein case law, deshalb sowieso begrenzt zu gebrauchen für den Einzelnen. Prinzipiell find ich es ja gut, wenn man Dinge nicht in der ersten Woche der Weiterbildung zum ersten Mal machen muss, aber "Ja, Komplikationen sind Infekt, Blutung, Organperforation. Das kannst du schnell mal machen oder?" ist halt auch kein gutes Setting etwas zu lernen. Würde diesen rechtlichen Mist wie Aufklärung, Bedside Test, EKs anhängen etc. nicht auf die leichte Schulter nehmen.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook