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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #3006
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    Es wurde von der Anwältin extra gesagt dass es halt kein "nichtarzt" darf.
    Somit auch kein Pjler, keine MTA etc....
    Es sei sogar nicht erlaubt, das Internisten über cts aufklären etc. Ein fachfremdes aufklären wäre nicht mehr rechtens.....
    Nachdem was uns vorgetragen wurde.



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  2. #3007
    Diamanten Mitglied Avatar von tortet
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    Aufklären über CTs und co darf nur, wer die erforderliche Fachkunde hat...§18a der RöV ?!? Meinst Du das?



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  3. #3008
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    Oberfachidiotin der Dunkelkammer
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    Nein, das ist es nicht.
    Aber ist auch egal ich wollte nur von der Besprechung berichten. Es ging dort nicht nur um reine CT/MRT Diagnostik sondern vor allem auch um Interventionen und fachfremd bedeutete in diesem Fall nichtradiologe....
    Ich habe es mir ja nicht ausgedacht

    So und nun gerne zurück zum eigentlichen Thema



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  4. #3009
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Stephan0815 Beitrag anzeigen
    Realistisch ist das aber eher nicht, streng genommen wissen doch die ganzen Assistenzärzte zB. in der Radiologie auch nicht, wie sie eigentlich ihr CT, MRT oder sowas bedienen müssten.
    Naja, ich kann mein MRT und mein CT komplett alleine bedienen... beim konventionellen Röntgen wird es aber schwierig Bei uns klärt immer der zuständige Radiologe über CT und MRT auf. Wenn ein PJler gerade da ist, darf er gerne schonmal voraufklären aber ich möchte eigentlich immer den Patient einmal kurz selbst gesprochen haben und das entscheidende (z.B. CT - allergische KM Reaktion, thyreotox. Krise, Dialyse, Paravasat) selbst angesprochen haben. Wenn der Pat. dann aber schon weiß wie die Untersuchung abläuft, das es durch das KM häufig zu einem Hitzegefühl kommt und wir schon Infos über bekannte Allergien haben bin ich nicht undankbar und freue mich über die Hilfe des PJlers.



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  5. #3010
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    OT:
    Zitat Zitat von Laelya Beitrag anzeigen
    Es sei sogar nicht erlaubt, das Internisten über cts aufklären etc.
    Zitat Zitat von tortet Beitrag anzeigen
    Aufklären über CTs und co darf nur, wer die erforderliche Fachkunde hat...§18a der RöV ?!? Meinst Du das?
    Ich hatte neulich das Vergnügen, am Strahlenschutz-Grundkurs teilzunehmen, und stütze darauf die folgenden Aussagen.

    Internisten und andere Nicht-Radiologen dürfen nicht nur für CT-Untersuchungen aufklären, in meinem Haus müssen sie das sogar - am Vortag, nach Möglichkeit. Für die rechtswirksame Aufklärung bedarf es keiner Fachkunde. Anders sieht es beim Stellen der rechtfertigenden Indikation aus - das dürfen nur Fachkundige machen (in dem Gebiet, für das sie fachkundig sind).

    Dass PJler rein rechtlich (wie alle anderen Nicht-Ärzte) weder medizinische Indikationen stellen noch rechtswirksam aufklären können, steht außer Frage.



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