Gesetzliche Feiertage sind weder der 24. noch der 31.12.
Bei vielen Arbeitgebern ist es aber so, dass sie als solche angesehen werden.
Hängt also davon ab, wie die Regelung für die Beschäftigten der jeweiligen Klinik ist.
Ich hab beide Tage frei, ohne dass ich Urlaub nehmen musste (bei uns sind die eigentlich nicht generell frei, weil kein Feiertag, werden aber jedes Jahr per Befehl von ziemlich weit oben frei gegeben) und bei meinen Notarztstandorten gilt für beide Tage Feiertagsregelung incl. der Wechselzeiten und Zulagen.