Anderes Thema, aber muss mal meine Wut mal ein wenig loswerden. Haben bei uns in der Klinik Zeiterfassung per Fingerabdruck. War letzte Woche zwei Tage krank, den einen hab ich mit einem Dienst, den ich mal gemacht hab ausgeglichen, den zweiten wollte ich mit 8 Überstunden, die ja auf der Stechuhr gezählt werden, einlösen. In der Personalabteilung hat mir die nette Dame dann mitgeteilt, dass das nicht so gemacht wird. Dass ich Überstunden nicht abbummeln darf, weil das "hier so geregelt ist". Nur Dienst werden anerkannt um sich Tage rauszuarbeiten.
Habe ihr lang und breit versucht zu erklären, dass man, wenn man Geld abzieht und die Anwesenheit nicht gezählt wird wenn man zu wenig Stunden da ist (bei uns 6,5h), auch irgendwie Überstunden vergüten oder abbummeln lassen muss, wenn man das schon elektronisch misst... traf natürlich nur auf taube Ohren....
Habe natürlich im Eifer des Gefechts vergessen mir vorlegen zu lassen, wo steht, dass ich die Stunden nicht abbummeln kann.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. hat sich erfolgreich wehren können. Weil (Zitat Personalabteilung): "Ich empfehle Ihnen, dass Sie jetzt halt immer pünktlich gehen." O_o