Och, ich frag am Ende des Tertials nach
Wer bis dahin nicht richtig mitzählt, hat Pech gehabt
Och, ich frag am Ende des Tertials nach
Wer bis dahin nicht richtig mitzählt, hat Pech gehabt
Doubt kills more dreams than failure ever will.
Das mit den Aufklärungen hatte ich im PJ auch ähnlich. Denke die Arztunterschrift kam erst hinterher drauf und meine erschien nirgends. War denke ich auch eine Gastro oder so. Hatte ich bis dato auch nie in live gesehen. Denke aber kaum, dass einem da jemand einen Strick hätte drehen können, wenn man immer davon ausgegangen wäre dass der Arzt dann eben nochmal reinschaut, bzw. das Ganze noch vervollständigt? Mit Kreuzblut war es da auch ziemliche Grauzone, es gab eine Unterschrift für den Abnehmer und eine vom Arzt. Als PJler habe ich mir da keinen Kopf drüber gemacht da ich mir da ziemlich sicher war dass im Zweifelsfall der Arzt für geradestehen muss.
Jetzt in der umgekehrten Situation würde ich tunlichst die Finger von sowas lassen. Kreuzblut unterschreibe ich nur wenn ich es selbst abgenommen habe oder direkt dabei war und somit Verwechslung ausgeschlossen ist. Und bei OP-Aufklärungen käme ich nicht auf die Idee die von PJlern machen zu lassen. Das ist so mit das leichteste wo einem vor Gericht ein Strick gedreht werden kann wenn da irgendwas fehlt, wieso sollte man da also ein Risko eingehen? Bei uns ists auch so geregelt dass wir in der UCH nicht über Aufklärungen aus anderen Fachbereichen aufklären müssen (Radio, Kardio, Gastro...) und bei mir war es am Anfang sogar so dass der Kollege der mich eingearbeitet hat die Aufklärungen für größere Eingriffe übernommen hat die ich bis dato nur als Student gesehen hatte.
Aber im Zweifelsfall trifft es doch immer den der den Eingriff/ die Intervention durchführt. Von daher sollte es eigentlich in dessen Interesse sein dass das fachlich angemessen durchgeführt wird.
Don't cry because it's over - smile because it happend!
Noch mal zu den Aufklärungen: Gibt es eigentlich irgendwo ne Quelle dazu, über welche Eingriffe/Diagnostik am gleichen Tag aufgeklärt werden darf?
Und noch ne Frage zum Übernahmeverschulden: Man soll ja nur das machen, was man beherrscht. Aber wenn man nie etwas macht, was man noch nicht kann, dann lernt man es auch nicht. Oder gilt das nicht für die Eingriffe, die man unter Anleitung ausführt?
Geändert von roxolana (22.03.2016 um 12:03 Uhr)
Zur ersten Frage kann ich keine Quelle bieten, denke aber, dass es auch keine definierten Sachen gibt. Es ist sicher ein fließender Übergang: Je invasiver / gefährlicher umso früher aufklären, je elektiver umso früher aufklären.
Übernahmeverschulden gilt wenn du erkennen musst, dass es deine Fähigkeiten, aber auch u.U. die Möglichkeiten deiner Klinik übersteigt und du die Behandlung dennoch durchführst. Eine Tätigkeit unter Supervision/Anleitung hat mit Übernahmeverschulden nichts zu tun.
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran
Danke. Habe noch folgenden Vortrag vom Marburger Bund zu dem Thema gefunden, den ich ganz informativ finde: http://www.medizinrechts-beratungsne...014-berlin.pdf